Transparenz

Transparent und offen informieren

Brüsseler Begegnungen mit Lobbyisten dokumentiert

„Brüssel wird von den Lobbyisten beherrscht“ – dies ist ein Vorwurf, mit dem sich die Politik auf EU-Ebene regelmäßig konfrontiert sieht. Schuld daran sind die oftmals sehr intransparent durchgeführten Begegnungen zwischen Interessensvertretern und politischen Entscheidungsträgern.

Dem müssen die EU-Abgeordneten im Parlament entgegenwirken und möglichst transparent agieren, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.

Um diesem Transparenzanspruch gerecht zu werden, publizieren wir hier die Begegnungen mit Interessenvertretern – für jeden einsehbar.

Meine Finanzen

Einleitende Bemerkung

Seit Beginn der Wahlperiode 2009 erhalten alle Abgeordneten – unabhängig ihres Herkunftslandes – einheitliche Bezüge. Ich bin mir sehr bewusst, dass es sich dabei um hohe Beträge handelt. Es ist daher für mich wichtig, mein Gehalt durch einen hohen Arbeitsaufwand zu rechtfertigen und die Kostenerstattungen gemäß den dazu aufgestellten Leitlinien des Parlaments strikt zu handhaben.

Alle Abgeordneten unterstehen der Kontrolle der Parlamentsverwaltung sowie des europäischen Rechnungshofes.

Der hohe Arbeitsaufwand eines Abgeordneten ist meiner Einsicht nach auch nur sehr schwer mit weiteren beruflichen Tätigkeiten zu vereinbaren, weshalb ich sämtliche vorherigen beruflichen Tätigkeiten eingestellt habe. Darüber hinaus bin ich in keinem privat- oder öffentlich-rechtlich vergüteten Gremium oder Vorstand Mitglied (siehe die Liste meiner Mandate).

Grundgehalt

Mein Grundgehalt beträgt 6.611,42 EUR netto.

Von diesem Nettobetrag überweise ich einen Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR an meine Partei.

Allgemeine Kostenvergütung

Zur Begleichung der im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit anfallenden Sachausgaben gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche Kostenvergütung in Höhe von: 4.342,00 EUR (Stand 2017). Folgende Kriterien wurden durch das Parlament für die Ausgaben über diese Kostenvergütung festgelegt:

Büroraumkosten

Büromiete und Nebenkosten (Heizung, Beleuchtung, Versicherung, Wasser, Strom und Reinigung), Wartung und Reparatur gemieteter Büroräume.

Ich miete ein Büro in Eupen (Europahaus Eupen, Gospertstraße 18-20). Dies, um die zahlreichen Anfragen von Bürgern zu Grenzgängerproblemen zu bearbeiten, oder um die Termine und Veranstaltungen vor Ort zu organisieren.

Das Eupener Büro ist in Besitz einer Immobilienagentur. Ich habe für das Büro einen Mietvertrag über fünf Jahre (Dauer der Legislatur) abgeschlossen. Zwischen mir und den Besitzern bestehen weder familiäre noch geschäftliche Beziehungen. Die Miete beträgt für das Eupener Büro (100 m2) 1.100 Eur.

Betriebskosten

Portokosten, Telefongebühren, Internetanschluss, Zugang zu Datenbanken, Kosten für den Betrieb oder Domain-Namen von Internetseiten der Mitglieder, Bürobedarf, Papier- und Schreibwaren und Büromaterial, Kauf oder Abonnement von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und elektronischen Zeitungen, Beschaffungs- und Materialkosten im Zusammenhang mit der graphischen Gestaltung, der Formatierung, dem Druck, der Veröffentlichung und Verteilung von für Druck oder Veröffentlichung bestimmtem Material, wie etwa Forschungsunterlagen und Positionspapiere, Berichte, Stellungnahmen, Grußkarten, Visitenkarten usw., Kosten für die Verpflegung des Personals, Büroausstattung einschließlich Möbel, IT-Ausrüstung, Telefongeräte, Mobiltelefone und Telefaxgeräte, Standard-Software

Kosten für Repräsentationstätigkeiten

Hotel- und Restaurantrechnungen innerhalb des Wahlmitgliedstaats des Mitglieds sowie Kosten für die logistische Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren

Verwaltungskosten

Kosten für Rechnungsführung und Buchhaltung, die nicht durch die Zulage für parlamentarische Assistenz abgedeckt sind.

Es handelt sich nicht um ein Gehalt. Jede einzelne Ausgabe muss auch durch eine konkrete Anschaffung gemäß den oben angeführten Kriterien belegt werden. Dies kann und sollte durch die Verwaltung/Rechnungshof kontrolliert werden. Die Beträge werden auf ein spezifisch hierfür eingerichtetes und gesondertes Konto überwiesen, das zu jedem Zeitpunkt für die Kontrollbehörden einsehbar ist. Die jeweiligen Belege der Ausgaben erhalten teilweise persönlich Daten, die dem Datenschutz unterliegen (z.B. die Telefonrechnungen mit Angaben zu Bürgerkontakten) und demnach nicht öffentlich gemacht werden können, jedoch der Kontrolle der hierfür zuständigen Instanzen unterliegen sollten.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich nur einen Teil der so genannten allgemeinen Kostenvergütung ausgeben. Die Ausgaben können jeweils belegt werden und der Restbetrag befindet sich auf den Cent genau auf dem dafür spezifisch eingerichteten Konto. Den Restbetrag werde ich zu Ende des Mandats an das Europäische Parlament zurückzahlen.

Ich habe mich bereits zu verschiedenen Gelegenheiten für striktere Kontrollen durch die kompetenten Kontrollinstanzen ausgesprochen, da der Beleg der Ausgaben sowie die Rückgabe der restlichen Beträge der Kostenvergütung zu Ende des Mandats für alle Abgeordneten verpflichtend sein sollte.

Mehr dazu unter Punkt 6 (Forderungen).

Tagegeld und Fahrtkosten

Zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung in Straßburg und Brüssel, Verpflegung und anderen Aufwendungen (Verkehrsmittel etc.) an offiziellen Sitzungstagen, an denen jeder Abgeordnete im Parlament anwesend ist, erhält jeder ein Tagegeld in Höhe von 307,00 EUR sowie die Erstattung von Fahrtkosten.

Diese Tagespauschale wird nur dann ausgezahlt, wenn man auch tatsächlich an einer offiziellen Versammlung (Plenarsitzung, Ausschusssitzung, Fraktionssitzung) teilnimmt. Das sind auf das gesamte Jahr gerechnet durchschnittlich zwei pro Woche. Für die normalen Tage – wenn keine offiziellen Sitzungen stattfinden, aber natürlich trotzdem Termine in Brüssel anstehen – fällt dieser Betrag nicht an.

Ich fahre mindestens an vier Tagen von Büllingen nach Brüssel (172 km x 2) und einmal im Monat von Büllingen nach Straßburg (350 km x 2). In Straßburg bestreite ich mit dem Tagegeld auch die Hotelkosten. In den anderen drei Wochen des Monats finden die Sitzungen in Brüssel statt. Da ich nicht in Brüssel wohnen muss, um das Mandat auszuüben, sondern in Büllingen, bestreite ich mit dem Tagegeld und den Fahrtkosten die Ausgaben für Anschaffung/Kosten/Unterhalt des Wagens. Darüber hinaus fahre ich abends und freitags mindestens drei bis vier Mal nach Eupen/Lüttich/Köln/Luxemburg, usw.

Beruflich fahre ich daher im Durchschnitt mindestens 75.000 km pro Jahr. Ein Abgeordneter hat weder Anrecht auf einen Dienstwagen, noch auf einen Fahrer. Dies völlig zurecht. Die mir durch das häufige Fahren entstehenden Kosten sind somit größtenteils gedeckt.

Reisekostenerstattung für Reisen in Ausübung des Mandats

Die belgischen Europaabgeordneten erhalten eine Freifahrtberechtigung der belgischen Bahn (außer Thalys).

Dies nehme ich nicht in Anspruch.

Zur Erstattung von Reisekosten außerhalb des Heimatlandes bzw. den beiden Arbeitsorten des Europaparlamentes stehen dem Abgeordneten jährlich max. 4.264,00 Euro (2017) zur Verfügung. Diese Reisen müssen in Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten stehen (Vorträge, Informationsveranstaltung, etc.). Die Auszahlung erfolgt auf Rechnung, gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises.

Dies nehme ich nicht in Anspruch.

Personalkosten

Zur Deckung der Personalkosten für die MitarbeiterInnen der Abgeordneten wird eine Sekretariatspauschale nach Vorlage von Arbeitsverträgen in Höhe von monatlich 24.164,00 Euro (Stand 2017) gezahlt, die nicht anderweitig zur Verfügung des EU-Parlamentariers stehen darf. Diese Mittel werden nicht dem Abgeordneten persönlich überwiesen, sondern vom Parlament verwaltet. Aus der Sekretariatspauschale müssen sämtliche Personalkosten (Gehalt, Steuern, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstreisen, Weiterbildungsmaßnahmen, Werkverträge, Unkostenvergütung für Praktikanten, etc.) finanziert werden. Es kann auch eine Rückstellung für die Auflösung von Arbeitsverträgen gebildet werden.

Von diesem Geld finanziert das Parlament in Brüssel drei Vollzeitstellen und durchgehend eineN PraktikantIn, in Eupen eine Vollzeitstelle sowie eine Halbtagsstelle. Ich rufe die zur Verfügung stehende Pauschale nicht vollständig ab.

Forderungen

Ich spreche mich für strengere Regeln aus, was die Transparenz, Regeln und Kontrolle der verschiedenen Ausgaben angeht. Die allgemeine Kostenvergütung sollte z.B. nicht länger pauschal ausgezahlt werden, sondern den reellen Unkosten entsprechen. Die Pauschale ist dementsprechend viel zu hoch angesetzt. Diese Forderungen spiegelt sich auch in meinem Abstimmungsverhalten zum Haushalt wider:

Am 28. April 2016 stimmte ich z.B. für die Entlastung 2014 „Gesamthaushaltsplan der EU – Europäisches Parlament“, in der das Parlament eine „umfassende Transparenz bei der Kostenvergütung“ fordert, „um den europäischen Bürgern Einblicke in die allgemeinen Ausgaben der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu gewähren“. Zudem forderte das Parlament „das Präsidium nachdrücklich auf, die Liste der Kosten, die aus der allgemeinen Kostenvergütung bestritten werden können, zu überarbeiten“. Dies ist bislang nicht geschehen.

Zuletzt habe ich am 5. April 2017 im Rahmen der Abstimmung über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018 für eine Reform der aktuellen Praktik gestimmt. Ich habe mich für den Abänderungsvorschlag 1 (Indrek Tarand, Verts/ALE-Fraktion), ausgesprochen, in dem das Präsidium dazu aufgefordert wird, neue Vorschriften bezüglich der allgemeinen Kostenvergütung anzunehmen, die Folgendes enthalten sollten: 1. Die Veröffentlichung einer genaueren Liste der im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung erstattbaren Ausgaben; 2. die allgemeine Kostenvergütung muss in diesen Fällen über ein gesondertes Bankkonto abgewickelt werden; alle Belege müssen bei den MdEP verbleiben; 3. der nicht in Anspruch genommene Betrag ist am Ende des Mandats zurückzuzahlen; 4. durch die interne Buchprüfung des Parlaments wird eine Stichprobe bei 5 % der Ausgaben im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung eingeführt; die abschließenden Ergebnisse und Erkenntnisse, die bei einer solchen Prüfung gewonnen werden, werden Bestandteil des vom Parlament veröffentlichten jährlichen Berichts; 5. die MdEP veröffentlichen jährlich einen nach Kategorien, darunter Kommunikationskosten, Büromiete und Bürobedarf, geordneten Überblick über ihre Ausgaben. Dieser Abänderungsvorschlag fand leider keine Mehrheit.