Der Protest ist angekommen. Die Kommission ist von der 90-Tage-Regelung und von der zeitlichen Begrenzung komplett abgekommen. Wichtig ist: Auch bei der überarbeiteten Regelung soll dafür gesorgt sein, dass Grenzgänger von Zusatzkosten nicht betroffen sind. Vor allem dafür hatten wir uns im Vorfeld immer wieder eingesetzt“, erklärt der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP). Die Kommission hatte im Vorfeld Pläne für einen überarbeiteten Vorschlag zur Neuregelung der Roaming-Gebühren ab 2017 präsentiert. Demnach soll die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung aufgehoben werden. Zudem soll die besondere Regelung für Grenzgänger beibehalten werden.

Der ostbelgische Europaabgeordnete begrüßt, dass der zuständige Kommissar Andrus Ansip, von dem die Euregio-Abgeordneten im Vorfeld eine besondere Beachtung der Situation der Grenzgänger eingefordert hatten, bei der heute anberaumten Pressekonferenz explizit auf die Situation der ostbelgischen Grenzgänger einging: „Menschen, die in einem Land leben, aber in einem anderen Land arbeiten, wie z.B. in Luxemburg und Belgien, werden nicht von irgendwelchen Roaming-Einschränkungen betroffen sein“, so Ansip. Das neue System solle nämlich auf Basis des Wohnorts oder einer „festen Verbindung“ zu einem EU-Staat funktionieren. Von Roaming-Gebühren explizit ausgenommen sein sollen zudem auch Handy-Nutzer mit so genannten „stabilen Verbindungen“ in ihr Heimatland, wie z.B. Erasmus-Studenten.

Der finale Vorschlag soll im Dezember nach Beratungen mit den Regulierungsbehörden und Mitgliedstaaten verabschiedet werden. „Es gilt, auch in der Zwischenzeit das Kleingedruckte genauestens zu lesen und sicher zu stellen, dass das Roaming in Zukunft tatsächlich der Vergangenheit angehört. Vor allem die Mitgliedstaaten müssen die Abschaffung der zeitlichen Begrenzung akzeptieren, ohne die nationalen Telekommunikationsanbieter – wie in der Vergangenheit – immer wieder zu schützen“, so Arimont abschließend.