Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont ist zum Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Neufassung der so genannten „Produkthaftungsrichtlinie“ und der Reform der Insolvenzregelung von Unternehmen ernannt worden. Beide Gesetzesvorschläge werden im Rechtsausschuss federführend behandelt.
Neue Haftungsvorschriften für Produkte
Hersteller von Produkten müssen für fehlerhafte Produkte haften, wenn diese Schäden verursachen. „Das regelt aktuell eine Richtlinie aus dem Jahr 1985 und in Belgien das Gesetz vom 25. Februar 1991. Nach all den Jahren sollen diese Regeln an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst und sie im Sinne der Verbraucher modernisiert werden. So soll Software als eigenständiges Produkt angesehen werden, dessen Fehlfunktion auch zu einer Schadenshaftung führen muss. Produkte werden zunehmend digitaler. Man denke an den mit Software betriebenen Mähroboter, der mit dem Internet verbunden ist. Aufgrund der angestrebten Kreislaufwirtschaft werden Produkte auch mehrfach verkauft werden, z.B. ein gebrauchtes Handy, das von einem Händler so aufbereitet wird, dass es ‚wie neu‘ verkauft werden kann. All diese Aspekte gilt es, bei den neuen Regeln zur Herstellerhaftung zu berücksichtigen“, begründet Arimont die Notwendigkeit einer Überarbeitung.
„Diese Akte ist also sehr verantwortungsvoll, weil es um die Haftung für alle möglichen komplizierten wie unkomplizierten Produkte geht – vom Gartenstuhl, Medikament bis hin zum hochmodernen IT-Instrument. Ich freue mich darauf, in den kommenden Wochen entsprechende Vorschläge für eine moderne Produkthaftungsrichtlinie auszuarbeiten und sie den anderen Fraktionen zu präsentieren“, so Arimont.
Harmonisierung der Vorgaben in Bezug auf das Insolvenzrecht
Im Bereich des Insolvenzrechts geht es um eine gesteigerte Harmonisierung der bestehenden Vorgaben. „Jeder Mitgliedstaat hat derzeit eigene Insolvenzverfahren, die sich etwa in Bezug auf Verfahrenslänge oder Gerichtskosten erheblich unterscheiden. Das ist insbesondere ein Problem für Unternehmen und Unternehmer, die grenzüberschreitend tätig werden, oder für Investoren, die in verschiedenen Ländern investieren möchten. Positiv erscheint mir, dass die Kommission hier spezifische Maßnahmen für kleine Unternehmen vorsieht, um Verfahrenskosten zu senken und Firmeninhabern eine Schuldenbefreiung zu ermöglichen, damit ein Neuanfang nach der Insolvenz erleichtert wird. Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten besser über ihre nationalen Regelungen aufklären, damit grenzüberschreitende Aktivität vereinfacht wird“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete zu den Änderungen auf diesem Gebiet.
In einem ersten Schritt wird Pascal Arimont den anderen Fraktionen im Rechtsausschuss in beiden Gesetzgebungsverfahren seine Vorschläge für eine gemeinsame Parlamentsposition vorstellen. Diese Vorschläge können die Abgeordneten anschließend abändern, bis mehrheitlich eine gemeinsame Position angenommen wird. Sobald diese Parlamentsposition verabschiedet ist, können die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten beginnen, die Arimont im Namen des EU-Parlaments führen wird.