Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont für das EU-Parlament verhandelt hat, ist heute in Straßburg offiziell von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem Vertreter des ungarischen Ratsvorsitzes unterzeichnet worden, womit sie unmittelbar im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. „Mit der Unterzeichnung dieses Rechtstextes ist der letzte Schritt getan, damit wir die Haftungsregeln in Europa nachhaltig modernisieren“, erklärt Arimont, der der Unterzeichnung als Verhandlungsführer des EU-Parlaments beiwohnte.

„Seit 1985 können Verbraucher überall in Europa Entschädigung für Schäden verlangen, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Deshalb war es wichtig, die Regeln jetzt an die moderne Warenwelt anzupassen. So werden nun auch u.a. Software, Apps und Künstliche Intelligenz unter die Haftung fallen. Außerdem nehmen wir die großen Online-Händler deutlich stärker in die Pflicht. Die großen Online-Märkte müssen jetzt auch für fehlerhafte Produkte haften, wenn für die Kunden nicht klar ist, wer der eigentliche Verkäufer ist. Ebenfalls neu sind die Haftungsregeln für Produkte, die nach Neuaufbereitung wiederverkauft werden, wie z.B. Handys, die generalüberholt wurden. Das ist in Zeiten einer wachsenden Kreislaufwirtschaft unerlässlich geworden“, betont Arimont.

„Den bewährten Ansatz, dass ein Hersteller für Schäden haftet, die durch sein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, behalten wir bei. Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass die Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar bleiben. So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Kleinstunternehmen, im Software-Bereich von der Haftung ausgenommen zu werden, ohne dass Geschädigte auf ihren Schäden sitzen bleiben“, so der EU-Abgeordnete.

Pascal Arimont (Mitte) mit dem Vertreter des ungarischen Ratsvorsitzes (links) und EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (rechts) bei der Unterzeichnung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (Quelle: Europäisches Parlament)

Hintergrund:
Nachdem im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung über einen neuen Rechtsakt erzielt werden konnte, unterzeichnen der Präsident des Parlaments und ein Vertreter des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes des Ministerrats (aktuell Ungarn) den Rechtsakt gemeinsam. Nach der Unterzeichnung wird der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten der EU 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.