Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont hat die heute in Straßburg vom EU-Parlament angenommene Position unterstützt, nach der Kindesmissbrauch in Zukunft europaweit keiner Verjährungsfrist mehr unterliegen sollte. „Kinder, die Opfer von Missbrauch werden, leiden ihr Leben lang unter den Folgen. Die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu suchen und zu finden, sollte genau so lange dauern. Das ist die Rechtslage, die wir in Belgien bereits praktizieren und die in Zukunft auch europaweit gelten sollte“, erklärt Arimont nach der Abstimmung. Die entsprechende Position des Parlaments wurde mit großer Mehrheit angenommen (599 Ja-, 2-Nein-Stimmen, 62 Enthaltungen).
„Durch unseren Vorschlag sollen Verjährungsfristen für die strafrechtliche Verfolgung von Kinderschändern gänzlich abgeschafft werden. Studien zufolge zeigen die Opfer von Kindesmissbrauch die Taten durchschnittlich erst mit 52 Jahren an. In vielen Ländern ist dann die Straftat aber bereits verjährt. Dort können sich Täter also leider immer noch hinter der Verjährungsfrist verstecken. Das finden wir falsch und genau das wollen wir durch unseren Text ändern“, verdeutlicht der ostbelgische EU-Abgeordnete.
„Ebenfalls wollen wir die Vorgaben an die neuen Gegebenheiten des Internets anpassen, u.a. indem auch KI-generierte Inhalte zum sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe gestellt werden. Es darf nicht frei von Strafe bleiben, wenn man künstliche Intelligenz z.B. dazu nutzt, künstliche Bilder zu produzieren, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Das betrifft auch den Besitz dieser Materialien. Zudem sprechen wir uns dafür aus, die Verbreitung pornografischer Inhalte im Internet ohne Einrichtung wirksamer Instrumente zur Altersverifizierung sehr schwer zu bestrafen“, so Arimont weiter.
Mit der heutigen Abstimmung positioniert sich das EU-Parlament in Bezug auf die Neufassung der Richtlinie über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Durch die Annahme der Position des EU-Parlaments können die Verhandlungen mit dem Rat (Mitgliedstaaten) über die endgültige Gesetzesform beginnen.