Heute hat das Europäische Parlament in Straßburg die Einführung einer einheitlichen europäischen Plattform zur Meldung entsandter Arbeitnehmer mit großer Mehrheit angenommen (558 Ja-, 93 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen). Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont war Verhandlungsführer seiner Fraktion im Beschäftigungsausschuss und konnte viele praktische Erfahrungen aus der Grenzregion in den Text einarbeiten.
„Für viele ostbelgische Betriebe gehört es zum Alltag, Mitarbeiter für bestimmte Aufträge nach Deutschland, Luxemburg, Frankreich oder in die Niederlande zu entsenden, um dort Arbeiten oder Dienstleistungen durchzuführen. Bislang müssen sie sich dabei mit unterschiedlichen nationalen Meldeverfahren auseinandersetzen. Wer zum Beispiel in unseren vier Nachbarländern tätig ist, muss bislang vier verschiedene Systeme kennen und nutzen. Das kostet Zeit und verursacht unnötigen Verwaltungsaufwand. Mit der neuen europäischen Plattform schaffen wir die Möglichkeit, diese Meldungen künftig über ein einziges, mehrsprachiges System online abzuwickeln. Das ist eine konkrete Erleichterung für unsere Unternehmen, gerade in Grenzregionen wie Ostbelgien“, erklärt Arimont.
Ein zentrales Anliegen Arimonts in den Verhandlungen war es, die Vereinfachung für Unternehmen mit einem wirksamen Schutz vor Sozialdumping zu verbinden. Denn die Meldung entsandter Arbeitnehmer dient auch dazu, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialvorschriften kontrollieren können. „Wir haben uns in enger Abstimmung mit den belgischen Behörden dafür eingesetzt, dass die neue Plattform sämtliche Informationen erfasst, die für wirksame Kontrollen notwendig sind. Gerade für Belgien, das nach Deutschland die meisten entsandten Arbeitnehmer in der EU aufnimmt, ist das von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen weniger Papierkram für Betriebe, aber gleichzeitig klare Regeln und wirksame Kontrollen gegen Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb“, betont Arimont.
Die Nutzung der neuen europäischen Plattform bleibt für die Mitgliedstaaten freiwillig. Entscheidet sich ein Land für das gemeinsame System, darf es von den Unternehmen jedoch keine zusätzlichen nationalen Entsendemeldungen mehr verlangen. Zudem soll die Plattform in allen EU-Sprachen verfügbar sein und Zugang zu wichtigen Informationen über die geltenden nationalen Vorschriften bieten.
„Unser Ziel war es, ein System zu schaffen, das für möglichst viele Mitgliedstaaten attraktiv ist. Denn der Bürokratieabbau wird umso größer ausfallen, je mehr Länder sich beteiligen. Die neue Verordnung schafft dafür die richtigen Voraussetzungen. Sie zeigt, dass Europa den Alltag unserer Betriebe ganz konkret vereinfachen und gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen kann“, so Arimont abschließend.