Trotz zunehmenden Drucks von Experten und Politikern entschied sich der föderale Konzertierungsausschuss am vergangenen Freitag auf Initiative der AG EU-DG gegen eine Schließung der Landesgrenzen und für die Beibehaltung von Ausnahmeregelungen für die Grenzregionen. Diese wurden per Erlass der Innenministerin offiziell bestätigt. Die 48-Stunden-Regel für den kleinen Grenzverkehr bleibt folglich bestehen. Die entsprechenden Formulare zum Beleg der Ausnahmeregelung finden Sie hier:

Formular in deutscher Sprache

Formular in französischer Sprache

Formular in niederländischer Sprache

Erläuterungen:

  • Grenzgänger, die sich ins benachbarte Ausland begeben, werden – vorläufig bis zum 1. März – eine schriftliche Erklärung mit sich führen müssen, mit der sie bestätigen, dass sie entweder aus einer Grenzregion stammen oder einen essenziellen Grund haben, die Grenze zu überqueren.
  • Einwohner aus einer Grenzregion dürfen in Gegensatz zu anderen ohne jegliche Einschränkung, ohne Test- und ohne Quarantäneverpflichtung die Grenze für alle Aktivitäten überqueren, die in Belgien erlaubt sind. Sie müssen hierfür keinen essenziellen Grund nachweisen. Es reicht, das Formular einmalig auszufüllen und für den Fall einer Kontrolle bei sich zu tragen.
  • Unter „Grenzregion“ versteht man gemäß dem Erlass der Innenministerin alle Grenzgemeinden und deren direkte Nachbargemeinden.
  • Somit wurde die gesamte DG als Grenzregion eingestuft. Umgekehrt dürfen auch die Einwohner aus dem benachbarten Grenzland (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Luxemburg und NL-Limburg) ohne Einschränkung nach Belgien einreisen, wenn sie sich hier weniger als 48 Stunden aufhalten. Auch sie müssen also auch in Zukunft bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Touristische Fahrten sind weder Ein- wie Ausreisenden im genannten Zeitraum erlaubt.
  • Für Grenzgänger, die sich für mehr als 48 Stunden ins Ausland begeben, gilt weiterhin die Liste der essenziellen Gründe.
  • Das Formular muss für den Grenzübertritt im Zeitraum vom 27. Januar 2021 bis zum 1. März 2021 ausgefüllt werden. Bei häufigen und sich wiederholenden Auslandsreisen kann das Formular einmalig ausgefüllt werden (siehe oben auf dem Formular). Jedoch ist für jede Art der Reise eine getrennte ehrenwörtliche Erklärung auszufüllen.
  • Die auszufüllende Erklärung wird Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang auf Nachfrage auch seitens der DG-Gemeinden und des Ministeriums bereitgestellt.