Nach wie vor bestehen Probleme an der Grenze zwischen Belgien und Nordrhein-Westfalen, wenn es um den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land geht. Grund ist ein fehlendes Abkommen, das bei der Notfallhilfe in der Nachbarregion für Rechtssicherheit sorgt. Gemeinsam mit der ostbelgischen Föderalabgeordneten Kattrin Jadin hat sich der EU-Abgeordnete Pascal Arimont in den vergangenen Monaten bei den zuständigen Ministern in Belgien und Nordrhein-Westfalen für eine Lösung des Problems eingesetzt.
„Im Notfall zählt jede Sekunde. Darum ist es wichtig, dass der Einsatz von Rettungsdiensten über die Grenzen hinweg vereinfacht wird. Das Argument der Nähe ist ausschlaggebend, wenn es um Menschenleben geht – nicht die Zugehörigkeit zu einem Staat“, erklären Arimont und Jadin.
Die beiden Abgeordneten hatten nach einem konkreten Notfall an der Grenze die Initiative ergriffen: Ein Ostbelgier, der die 112 gewählt hatte, war in das deutsche Telefonnetz einloggt. Sein Anruf kam daher bei einer deutschen Notrufzentrale an. Dort konnte ihm nicht sofort geholfen werden, da er nach aktueller Rechtslage an die Notrufzentrale nach Lüttich weitergeleitet werden musste. „Solche Fälle zeigen, dass wir auch zwischen Belgien und Nordrhein-Westfalen dringend ein eigenes Abkommen für die Notfallhilfe brauchen, wie es beispielsweise zwischen Belgien und dem Bundesland Rheinland-Pfalz besteht“, machen Arimont und Jadin deutlich. Die Volksvertreter traten daraufhin mit der zuständigen föderalen Gesundheitsministerin Maggie De Block und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in Kontakt.
„Sowohl Ministerin De Block als auch Minister Laumann haben uns erklärt, dass bereits im Jahr 2011 Schritte unternommen wurden, um Erleichterungen zu erreichen. Verhandlungen hätten sich aber als schwierig erwiesen, da für internationale Verträge die Bundesebene in Deutschland hinzugezogen werden musste. In der Zwischenzeit wurde aber eine Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden rettungsdienstlichen Zusammenarbeit zwischen Belgien und NRW ausgearbeitet, die noch von dem Land NRW sowie dem Auswärtigen Amt Deutschlands förmlich geprüft werden müsse, dann aber unterzeichnet werden könne“, erklären Arimont und Jadin. „Allerdings handelt es sich auch bei dieser Absichtserklärung noch nicht um eine rechtsverbindliche Regelung. Lediglich der wechselseitige Einsatz der Rettungsdienste soll vereinfacht werden, indem offene Rechtsfragen gemeinsam geklärt werden und Grundlagen für eine wechselseitige Alarmierung sowie den Einsatz und Transport geschaffen werden. Diese Erklärung erhält zusätzlich einen Prüfauftrag für ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien“.
„Wir werden weiter darauf pochen, dass es zwischen beiden Staaten zu einem Abkommen kommt, das für die Rettungseinsätze in der Praxis tatsächlich Rechtssicherheit schafft. Daher werden wir diese Angelegenheit weiter verfolgen und die zuständigen Minister auf beiden Seiten der Grenze daran erinnern“, so Arimont und Jadin abschließend.