Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont hat sich heute in einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission gewendet, um zu prüfen, ob die Auflagen deutscher Elterngeldstellen für belgische Grenzgänger verhältnismäßig sind. Diese stoßen nämlich aktuell auf Probleme, wenn sie deutsches Elterngeld beantragen.

Ein belgischer Grenzgänger in Deutschland muss demnach der deutschen Elterngeldstelle ein Formular des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (kurz: Lfa oder Onem) vorlegen, womit er z.B. bescheinigt, dass er keinen Anspruch auf belgisches Elterngeld hat. „Wir haben es hier mit einer bürokratischen Bürde zu tun, die die Grenzgänger zu zusätzlichen Behördengängen zwingt, auf die verzichtet werden kann. Arbeitet der Partner des Grenzgängers in Belgien, hat der Grenzgänger nach Deutschland nämlich keinen Anspruch auf das belgische Elterngeld, da dieses nicht auf den Partner übertragbar ist. Trotzdem verlangt man weitere Belege“, erklärt Arimont. Von der EU-Kommission möchte Arimont daher u.a. wissen, ob anspruchsberechtigte Eltern in Belgien einen Elternurlaub beantragen müssen, auch wenn dieser in Belgien nicht im ersten Lebensjahr beantragt werden muss und ob diese Leistung ohne Antrag in Belgien auf die deutsche Leistung angerechnet werden darf.

Die parlamentarische Anfrage finden Sie hier.