Die EU muss dafür eintreten, dass Betrügereien wie beim Dieselgate in Zukunft verhindert werden. Nach der Einführung verpflichtender Emissionstests unter realen Fahrbedingungen sowie der Festlegung strengerer Grenzwerte legt das Parlament ein weiteres Gesetz mit neuen Zulassungsregeln für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen vor. Dies ist ein notwendiger Schritt, um bestehende Lücken in der Gesetzgebung zu schließen und um sicherzustellen, dass Autos bei Abgasen auch halten, was VW und Co versprechen“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont zum Hintergrund einer Gesetzesinitiative, die in dieser Woche durch das Europäische Parlament in Straßburg verabschiedet wurde.

Im September 2015 kam heraus, dass Autohersteller wie Volkswagen ihre Software so programmiert hatten, dass sie erkennen konnte, ob Autos behördlichen Tests unterzogen werden oder im Normalbetrieb unterwegs sind. Auf diese Weise wurden die Abgase bei den Tests durch die Software reduziert und die Prüfstände erheblich geschönt. In Realität aber stießen die Diesel-Autos bis zu 40 Mal mehr Stickoxide aus als erlaubt. Die EU reagierte nach der Aufdeckung dieser Praktiken mit einer Anpassung ihrer Gesetzgebung: Die Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickoxide wurden verschärft und seit dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen — damit eine potentielle Schummel-Software beim Test im Labor nicht mehr greifen kann.

Mit der heute in Straßburg verabschiedeten Verordnung sollen die nationalen Prüfbehörden, die für die Zulassungen von Kraftfahrzeugen verantwortlich sind, zusätzlich besser bei ihrer Arbeit kontrolliert werden können. Der Text verstärkt die europäische Aufsicht über das Kfz-Zulassungssystem. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die angepassten Vorschriften in der gesamten EU einheitlich und wirksam angewandt werden. So wird jedes EU-Land u.a. verpflichtet sein, pro Jahr eine Mindestzahl von Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Die Kommission wird auch selbst bei bereits auf dem Markt verfügbaren Fahrzeugen Stichprobenkontrollen durchführen können, um eine Nichteinhaltung der Regeln frühzeitig feststellen zu können. Bei Verstößen kann die Kommission Geldbußen gegen Fahrzeughersteller von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen.