Der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) begrüßt die heute offiziell gewordene Entscheidung der EU-Kommission, wegen der deutschen Pkw-Maut ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. „Die Kommission macht durch den Gang vor den EuGH deutlich, dass die deutschen Pläne zur Einführung einer Maut für Ausländer diskriminierend sind. Insbesondere Grenzregionen wie Ostbelgien würden unter der Einführung einer solchen ungerechten Belastung leiden. Die Diskriminierung aller nicht-deutschen EU-Bürger und die Belastung insbesondere der Grenzbevölkerung konnten von der Kommission nicht akzeptiert werden“, erklärt Arimont zu der Entscheidung.

Nachdem bereits im Juni 2015 das so genannte Vertragsverletzungsverfahren eingeläutet wurde, das es Deutschland erlaubt hätte, Korrekturen an dem Modell durchzuführen, erfolgt nun der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Laut Kommission findet die Diskriminierung auf zwei Ebenen statt: Zum einen werden deutsche Nutzer – und allein diese – die Straßennutzungsgebühr nicht zahlen, weil ihre Kfz-Steuer um exakt den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer. Mehrere unabhängige juristische Gutachten sprechen eindeutig dafür, dass die deutsche Pkw-Maut mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

In der Vergangenheit hatte der ostbelgische EU-Abgeordnete die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc mehrmals eindringlich dazu aufgefordert, die Vereinbarkeit der geplanten deutschen Pkw-Maut mit geltendem Unionsrecht zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Nun wird es zur juristischen Klärung der Streitfrage kommen.