Auf Initiative des ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont hat am Donnerstag in der Feuerwehrkaserne in Eupen ein Workshop von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Hilfeleistungszone der DG und Vertretern des Landesinstituts für Soziale Sicherheit (LSS) stattgefunden, um u.a. auf bestehende Probleme für hiesige Feuerwehrleute einzugehen, die als Grenzgänger in einem Nachbarstaat beschäftigt sind.

„Wir müssen alles dafür tun, dass wir das Engagement der Leute, die sich heute im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehren bei uns engagieren, unterstützen. Leider bestehen für freiwillige Feuerwehrleute oder Krankenwagenfahrer, die als Grenzgänger tätig sind, nach wie vor Hindernisse, die wir sehr gezielt abbauen müssen. Ein Problem ist die Behandlung der Feuerwehrleute in Bezug auf die Soziale Sicherheit. Dazu haben wir die zuständigen Dienste sensibilisiert, damit in Zukunft passgenaue Verbesserungen für die Feuerwehrleute hier bei uns gefunden werden können“, so Arimont zum Hintergrund des Austausch.

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert, in dem er sein Haupteinkommen bezieht. Dies ergibt sich aus den Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Seit 2020 sind freiwillige Feuerwehrleute und Krankenwagenfahrer in Belgien gegen Berufskrankheiten versichert, wodurch sie hierzulande formal als Beamte eingestuft sind und dadurch in Belgien sozialabgabepflichtig bleiben. „Diese Einstufung in Bezug auf die Leistungen der Sozialen Sicherheit ist für viele Grenzgänger, die in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, ein deutlicher Nachteil gegenüber anderen Grenzgängern. Durch ein spezifisches Abkommen zwischen dem Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS bzw. ONSS) und den Nachbarstaaten Luxemburg und Deutschland konnte eine Ausnahmeregelung auf Basis des Artikels 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erzielt werden. Demnach können unsere Feuerwehrleute, die ihre Haupttätigkeit als Arbeitnehmer in Luxemburg oder Deutschland haben und neben der Tätigkeit als Feuerwehrmann keine weitere Tätigkeit in Belgien ausüben, weiterhin die sozialen Leistungen ihres Beschäftigungslands beziehen, wenn sie in Belgien nicht mehr als 25 Prozent tätig sind. Allerdings ist auch diese 25-Prozent-Regelung für viele Feuerwehrleute in diesen Fällen noch viel zu knapp bemessen, da sie dieses Maximum der Tätigkeit in Belgien u.a. aufgrund z.B. der verlangten Ausbildungen oftmals überschreiten“, erklärt Arimont.

„Auch für Feuerwehrleute, die in Belgien zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, brauchen wir passgenaue Lösungen, da sie von der bestehenden Ausnahmeregelung aufgrund ihres zusätzlichen Selbstständigenstatuts noch nicht profitieren. Das müssen wir ebenfalls ändern, denn auch sie dürfen wegen ihres wichtigen Engagements für uns alle keine Nachteile erleiden. Der für die Selbstständigen zuständige föderale Minister Clarinval hat mittlerweile angekündigt, bestehende Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten auf die Situation von Selbstständigen ausweiten zu wollen. Diese Absichtserklärung muss sich nun ebenfalls so schnell wie möglich konkretisieren“, so Arimont.


Austausch mit Vertretern des Landesinstituts für Soziale Sicherheit in der Feuerwehrkaserne in Eupen

„Wichtig ist, dass die Vertreter des Landesamtes signalisiert haben, sich konkret mit den mit uns diskutierten Problemfällen auseinanderzusetzen und sich bei weiteren Arbeitstreffen mit möglichen Lösungen zu beschäftigen. Für uns als Grenzgebiet und unsere Hilfeleistungszone sind Lösungen in diesem Bereich elementar, weil es ganz einfach nicht sein kann, dass den Feuerwehrleuten bei ihrem unverzichtbaren Engagement für unsere Gesellschaft Steine und Hindernisse in den Weg gelegt werden“, macht Arimont deutlich.