Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont ist zum Verhandlungsführer seiner Fraktion in Bezug auf die Umsetzung der so genannten Geoblocking-Verordnung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments ernannt worden. Diese Aufgabe will der Ostbelgier dafür nutzen, erneut eine Ausnahmeregelung für Sprachminderheiten einzufordern, wenn es darum geht, auf Filme und Serien aus dem Nachbarland ohne Blockade zurückgreifen zu können. An diesem Dienstag fand im Rechtsausschuss ein erster Austausch der Verhandlungsführer statt.
„Bereits seit vielen Jahren mache ich hier in Brüssel bei der Kommission, bei den Mitgliedstaaten und bei den verschiedenen Anbietern und Sendeanstalten auf das Problem aufmerksam. Für sprachliche Minderheiten wie die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist die Sperrung von Filmen oder Serien in Mediatheken oder bei Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime oder Apple TV ein ständiges Ärgernis. Die aktuell geltende Geoblocking-Verordnung lässt diese Art der Sperrung bei audiovisuellen Inhalten noch zu. Das liegt darin begründet, dass Filmproduzenten ihre Lizenzen rein national – also zum Beispiel nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – verkaufen können. Aufgrund dieser rein nationalen Lizenzen werden viele deutschsprachige Angebote in Belgien blockiert“, erklärt Arimont. Seit dem 3. Dezember 2018 gilt in der EU zwar bereits ein Verbot von so genanntem „ungerechtfertigtem Geoblocking“ beim Online-Kauf. Das bedeutet, dass die Bürger im Prinzip beim Kauf über das Internet von Waren oder Dienstleistungen aufgrund ihres Wohnsitzes oder Standorts nicht eingeschränkt werden sollten. Der EU-Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahme für urheberrechtlich-geschützte Waren und Dienstleistungen vorgesehen. So sind z.B. Filme, Serien oder Musik vom grundsätzlichen Geoblocking-Verbot ausgenommen.
„Die EU-Kommission hatte nun den Auftrag, eine Ausweitung des Geoblocking-Verbots auf audiovisuelle Medien zu prüfen. Die EU-Kommission ist konkret in den Dialog mit Vertretern des Kreativsektors getreten, um eine Ausweitung der Lizenzvergabe zu besprechen. Die Ergebnisse sind allerdings enttäuschend – so dass wir eine direkte Lösung für sprachliche Minderheiten dringender denn je benötigen. Daher werde ich als Verhandlungsführer meiner Fraktion im Rechtsausschuss nochmals sehr konkret eine solche Sonderregelung für sprachliche Minderheiten einfordern“, macht Arimont deutlich.
„Das Parlament hat sich in der Vergangenheit schon einmal für eine solche Lösung ausgesprochen, nämlich, dass Minderheiten über Staatsgrenzen hinweg ausgestrahlte Inhalte ohne geografische Sperren in ihrer Muttersprache ansehen und anhören können sollten. Allerdings schützen die Nationalstaaten – auch Belgien – ihren jeweiligen Kultursektor vor solchen Änderungen. Ich bin der Meinung, dass wir mit dem Minderheitenschutz auch ein rechtliches Argument für eine Anpassung auf unserer Seite haben. Entsprechend setze ich mich dafür ein, für diese Position im Rechtsausschuss eine Mehrheit zu erreichen. Das ist nicht einfach, weil die Filmindustrie in vielen Mitgliedstaaten ein mächtiger Gegenspieler ist. Im Sinne des Minderheitenschutzes sollten Lizenzverträge aber in Zukunft für Sprachgebiete bzw. klar definierbare Minderheitengemeinschaften gelten, die dieselbe Sprache wie in den Nachbarländern sprechen. Eine solche Lizenzvereinbarung sollte sprachliche Minderheiten endlich korrekt berücksichtigen – nicht auf nationaler Ebene, sondern als Spracheinheit – und Geoblocking in diesem Bereich endlich beenden. In Ostbelgien wäre eine solche Lösung, wie z.B. in Südtirol, möglich, weil diese Regionen geografisch klar eingrenzbar sind. Diese Gebiete könnten lizenztechnisch dem direkt benachbarten Sprachraum zugerechnet werden. Wir haben es in unseren Grenzräumen geschafft, Grenzen abzubauen. Wir dürfen nicht zulassen, diese Grenzen im Internet weiter künstlich bestehen zu lassen. Die EU ist zurecht stolz auf ihren Minderheitenschutz, und dieser sollte auch in der digitalen Welt geachtet werden“, so Arimont abschließend.