Gestern hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Reform des so genannten Schengen-Grenzkodex offiziell vorgestellt. Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont begrüßt die Vorschläge und wertet sie als einen Erfolg der Proteste und Sensibilisierungsmaßnahmen, die nach den Grenzschließungen im Frühjahr 2020 u.a. an der belgischen Grenze durchgeführt wurden. „Die Kommission zieht die Lehren aus den negativen Folgen, die die Grenzschließungen insbesondere für die Bevölkerungen der Grenzregionen hatten. Die Bedürfnisse der Einwohner von Grenzregionen sollen in Zukunft deutlich stärker in Betracht gezogen werden. Das hatten wir mit unserer Petition zu einem ‚Schengen 2.0‘ aus Ostbelgien, die von Open Borders Belgien und mir initiiert wurde, immer in den Mittelpunkt gerückt. Auch mit unserer Resolution, die im November vergangenen Jahres im EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommen wurde, hatten wir auf die negativen Auswirkungen hingewiesen, die die Schließung der EU-Binnengrenzen auf Bürger in Grenzregionen und Grenzgänger hatte. Konkret hatten wir die Kommission und Mitgliedstaaten eindringlich dazu aufgefordert, den Besonderheiten der Grenzregionen spezifische Aufmerksamkeit zu widmen. Und dazu soll es nun durch die Reform des Schengen-Kodex auch kommen“, erklärt Arimont.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen sollen für eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene sorgen und sicherstellen, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nur als allerletztes Mittel eingesetzt wird. So sollen nach Vorstellung der EU-Kommission in Zukunft starke Koordinierungs- und Prüfmechanismen zur Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen wie einer Pandemie greifen.

Bislang muss ein Mitgliedstaat, der sich dazu entschließt, Kontrollen an seiner Grenze durchzuführen, die Angemessenheit sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf den freien Personenverkehr bewerten. Nach den neuen Vorschriften müssen nun aber auch erstmals die Auswirkungen auf die Grenzregionen bewertet werden – unter Berücksichtigung der engen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Regionen. Das ist ein erster Erfolg. Diese Bewertung soll dann Teil der Mitteilung sein, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln muss. Auch bei vorhersehbaren Bedrohungen müssen erst einmal alternative Maßnahmen zu Grenzkontrollen, wie eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit, geprüft werden, bevor es tatsächlich zu Kontrollen an der Grenze kommen kann“, führt Arimont aus. „Bei der Überprüfung der Folgen für die Grenzregionen sollen Mitgliedstaaten auch Maßnahmen ergreifen müssen, um negative Auswirkungen auf die Grenzregionen zu begrenzen – wie zum Beispiel einen erleichterten Grenzübertritt oder Ausnahmen für Einwohner von Grenzregionen. Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die betroffenen Grenzregionen zu melden und die Grenzregionen auf ihrem Gebiet zu definieren, um den Umfang möglicher Abhilfemaßnahmen festzulegen. Das Ganze wird die Schließung von Grenzen, wie wir sie 2020 von heute auf morgen erleben mussten, erschweren“, so Arimont.

Die Vorschläge der EU-Kommission müssen nun noch vom Europäischen Parlament und den Vertretern der Mitgliedstaaten geprüft und verhandelt werden. Wir werden den Verhandlungsprozess weiter eng begleiten, damit wir die Grenzregionen in Zukunft tatsächlich wirksam vor Grenzschließungen schützen können“, so Arimont abschließend.