Gute Nachricht für Grenzgänger nach/aus Deutschland, die aufgrund der Corona-Krise angehalten werden, im Homeoffice zu arbeiten: Durch eine Einigung zwischen Deutschland und Belgien wird die Heimarbeit der Grenzgänger weiter so besteuert, als wäre sie im Beschäftigungsstaat geleistet worden.

Ende März hatten sich der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) und der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder (CDU) in einem gemeinsamen Schreiben an den deutschen Finanzminister Olaf Scholz sowie an den belgischen Finanzminister Alexander De Croo gewandt, um eine Sonderlösung für die Besteuerung von Grenzgängern auch von/nach Deutschland zu erreichen. Sie hatten darauf hingewiesen, dass eine Aufrechterhaltung der bislang geltenden Berechnungsgrundlage für viele Pendler mit enormen finanziellen Einbußen verbunden sei. Ursächlich hierfür sind die Vereinbarungen aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland. Diese sehen bei einer Tätigkeit in beiden Vertragsstaaten eine Besteuerung des Einkommens in beiden Staaten vor. Aus diesem Grund hatten Arimont und Schnieder eine Ausnahmeregelung für Grenzpendler gefordert, wie sie beispielsweise zwischen den Ländern Belgien und Luxemburg sowie den Niederlanden bereits getroffen wurde.

Die nun erreichte Einigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien sieht vor, dass Arbeitstage, die aufgrund der Covid-19-Krise im Homeoffice ausgeübt wurden, als in dem Vertragsstaat verbracht gelten, in dem Arbeitnehmer ihre Arbeit ohne die Maßnahmen ausgeübt hätten. Diese Regelung findet für den Zeitraum vom 11. März bis zum 31. Mai 2020 Anwendung und kann anschließend bei Bedarf erneut verlängert werden.

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien finden Sie hier.