Gestern Abend ist der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont in Straßburg mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, zusammengetroffen, um auf die besondere Situation der Grenzgänger im Homeoffice hinzuweisen. „Im Zuge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen teilweise verpflichteten Arbeit im Homeoffice hat es für Grenzgänger Ausnahmeregelungen im Bereich der Steuern und der Sozialen Sicherheit gegeben. In punkto steuerlicher Behandlung sind diese Ausnahmeregelungen ausgelaufen. Im Bereich der Sozialen Sicherheit gibt es eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2023. Die Grenzgänger und Unternehmen brauchen aber eine langfristige Perspektive und Lösung in Bezug auf das Homeoffice, damit Rechtssicherheit besteht“, erklärt Arimont zum Hintergrund des Arbeitsgesprächs, an dem auch die EU-Abgeordneten Anne Sander (Frankreich), Andreas Schwab (Deutschland) und Jeroen Lenaers (Niederlande) teilnahmen, die ebenfalls Grenzregionen vertreten.

„Die Telearbeit hat sich in vielen Beschäftigungsbereichen bewährt. Zahlreiche Arbeitgeber halten sich die Option offen, ihren Beschäftigten das Homeoffice-Modell auch für die Zukunft zumindest teilweise zu ermöglichen. Nicht zuletzt die Energiekrise hat das Homeoffice aus Gründen der Kosteneinsparung für viele Unternehmen attraktiv gemacht. Da die Ausnahmeregeln hinsichtlich der Sozialen Sicherheit immer nur zeitlich begrenzt anwendbar und bei der Steuergesetzgebung von Land zu Land unterschiedlich sind, führt dies zu erhöhtem Verwaltungsaufwand in den Unternehmen. Aus diesem Grund untersagen es einige Unternehmen ihren Mitarbeitern aus dem benachbarten Ausland, an einigen Tagen im Jahr ihre Arbeit aus dem Homeoffice zu machen. Eine solche Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ist nicht akzeptabel. Darum haben wir Kommissar Schmit aufgefordert, endlich die Initiative zu ergreifen und koordinierend tätig zu werden, um solche Benachteiligungen definitiv auszuräumen“, verdeutlicht der ostbelgische EU-Abgeordnete.

Im Bereich der Sozialen Sicherheit ist die geltende Regel, dass die Sozialversicherung des Landes greift, in dem der Arbeitnehmer mindestens 25 Prozent seiner Arbeitszeit leistet. Im Steuerbereich hängt die maximale Anzahl der Tage, die durch Grenzgänger im Wohnland geleistet werden dürfen, von Abkommen zwischen den jeweiligen Mitgliedstaaten ab, da das Steuerrecht nach wie vor eine rein nationale Angelegenheit ist.

„Der Kommissar hat uns mitgeteilt, dass im Bereich der Sozialen Sicherheit die Ausnahmeregelung bis zum Juni 2023 dazu genutzt werden soll, eine dauerhafte Lösung zu finden. Im Bereich des Steuerrechts finden Überlegungen zu einer Harmonisierung auf Ebene der OECD statt. Wir haben in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig Grenzgänger für die Dynamik unserer hiesigen und europäischen Wirtschaft sind“, resümiert der ostbelgische EU-Abgeordnete. „Die Rechtsunsicherheit für viele Unternehmen im Grenzbereich und auch und vor allem für deren Arbeitnehmer muss endlich gelöst werden, so dass wir vom Kommissar mit Nachdruck eine einheitliche, langfristige und umsetzbare Regel für das Homeoffice eingefordert haben. Diese Regel soll das Leben der Menschen und Unternehmen im Grenzbereich erleichtern und nicht erschweren“, sagt Arimont. „Parallel habe ich aber schon vor Monaten Kontakt zu den belgischen Föderalministern für Finanzen und Soziales aufgenommen, und sie dazu aufgefordert, eine flexible und nachhaltige Lösung in Konzertierung mit den Nachbarländern zu finden. Auch da scheint jetzt Bewegung rein zu kommen. Seitens des belgischen Finanzministers wurde mir mitgeteilt, dass Beratungen mit den Nachbarstaaten und auf Ebene der OECD stattfinden. Wir werden weiter hartnäckig bleiben und auf die besondere Situation der Grenzgänger hinweisen, die leider viel zu oft vergessen werden“, so Arimont abschließend.