In einem Schreiben an Finanzminister Alexander De Croo hat der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont eine Lösung für die aktuell aus dem Abkommen zwischen Belgien und Luxemburg über die Heimarbeit ausgeschlossenen Berufsgruppen gefordert. Durch das Abkommen wird eigentlich sichergestellt, dass die Arbeit der Grenzgänger im Homeoffice weiter so besteuert wird, als wäre sie im Beschäftigungsstaat geleistet worden.

Die bestehende Vereinbarung zwischen Belgien und Luxemburg, die bis zum 31. Dezember verlängert wurde, schließt aber offenbar eine Reihe von Grenzgängern aus. Dazu gehören Selbständige, Geschäftsführer oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Luxemburg.

In seinem Schreiben an Finanzminister De Croo erkundigt sich der ostbelgische EU-Abgeordnete nach den objektiven Gründen für die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen. „Diese Form der Diskriminierung muss beseitigt werden, da während der COVID-19-Krise alle Berufsgruppen gute Gründe hatten, von zu Hause zu arbeiten, auch um den Gesundheitsempfehlungen der Behörden Folge zu leisten“, so Arimont in seinem Schreiben. Er fordert von De Croo eine rasche Klärung in der Sache.

Das Abkommen über die Telearbeit basiert auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Luxemburg aus dem Jahr 2015. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass eine in Belgien ansässige Person an 24 Tagen pro Jahr außerhalb Luxemburgs arbeiten kann, z. B. für Auslandsaufenthalte oder Telearbeit. Überschreitet der Grenzgänger diesen Schwellenwert, wird er in seinem Wohnsitzland wieder steuerpflichtig. Aufgrund der Corona-Krise und der entsprechenden sanitären Auflagen, u.a. in Bezug auf die Heimarbeit, wurde diese Bestimmung bis Ende des Jahres aufgehoben.