Um die klimaschädlichen Emissionen der Industrie zu reduzieren, hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Verschärfung der so genannten „Industrieemissionen-Richtlinie“ gemacht. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Kommission in ihrem Vorschlag auch vorgesehen hat, landwirtschaftliche Betriebe mit Vieh von mehr als 150 „Großvieheinheiten“ als industrielle Betriebe einzustufen – mit gewaltigen Folgen für die betroffenen Höfe. Der Ausschuss für Landwirtschaft hatte unter Verhandlungsführer Benoît Lutgen (Les Engagés-EVP, ehemaliger wallonischer Landwirtschaftsminister) bereits mehrheitlich gefordert, die Rindviehhaltungen aus diesen Vorgaben herauszunehmen. Bei der in dieser Woche stattfindenden finalen Abstimmung im Plenum stimmte auch der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) für eine Ausnahme der Rindviehhaltung. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen. Der ostbelgische EU-Abgeordnete erklärt dazu:

„Zu den industriellen Aktivitäten, die von der EU-Richtlinie erfasst werden, gehören Kraftwerke, Raffinerien, die Abfallbehandlung oder Chemiewerke sowie riesige Agrarbetriebe mit Schweinen und Geflügel. Dass in Zukunft auch landwirtschaftliche Betriebe mit kleinerer Rindviehhaltung unter die Richtlinie fallen sollen, ist inakzeptabel, da man die Landwirtschaft, wie sie auch hier in Ostbelgien betrieben wird, nicht mit der Großindustrie in einen Topf werfen darf. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwert von 150 ‚Großvieheinheiten‘ wären in Ostbelgien immer noch 20 Prozent der Betriebe von der Richtlinie betroffen gewesen. Das hätte einen erneuten massiven Bürokratiezuwachs für diese landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet, der auch mit teuren Investitionen verbunden gewesen wäre – ohne dabei aber einen signifikanten Unterschied in Bezug auf die Emissionsreduzierung zu erreichen. Gemeinsam mit meinem Kollegen Benoît Lutgen habe ich mich dafür eingesetzt, die familiäre Landwirtschaft von diesen enormen Auflagen auszuschließen. Deshalb habe ich heute auch für die Forderung des Landwirtschaftsausschusses gestimmt, die Rindviehhaltung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie zu streichen. Ich bin froh, dass die Mehrheit des Parlaments diese Forderung mitgetragen hat“.

„In meinen Augen ist es wichtig, die familiäre Landwirtschaft, wie sie in Ostbelgien glücklicherweise noch praktiziert wird, zu unterstützen und nicht immer wieder neue Auflagen zu erfinden. Die Lösung kann nicht sein, dass es morgen nur noch riesige industrielle Betriebe sind, die sich um unsere Ernährung kümmern. Kleine familiäre landwirtschaftliche Betriebe sind keine Industrieanlagen und dürfen auch nicht so behandelt werden. Wenn die Auflagen immer untragbarer werden, werden die kleineren Höfe verschwinden. Den großen Industriebetrieben wird dann im wahrsten Sinne das Feld überlassen. Schon heute hat in der Wallonie jeder zweite Landwirt, der älter als 55 Jahre ist, keinen Nachfolger. Das kann langfristig sogar dazu führen, dass wir immer mehr landwirtschaftliche Produkte von außerhalb Europas importieren werden müssen. All das wäre fatal für unsere Versorgungssicherheit und ist sicher auch nicht dem Klimaschutz dienlich“, so Arimont abschließend.