Die EU-Kommission hat heute den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des internationalen Übereinkommens von Bern („Berner Konvention“) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. „Der Vorschlag der EU-Kommission ist eine gute Nachricht für den ländlichen Raum in Europa. Damit wird endlich der erste konkrete Schritt hin zu einem flexibleren Wolfsmanagement in Europa gemacht. Die Anpassung der Berner Konvention ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass der Schutzstatus ebenfalls in der für Europa geltenden so genannten ‚Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie‘ gesenkt werden kann. Allerdings ist dafür noch die Einstimmigkeit der zuständigen Umweltminister notwendig. In vielen Teilen Europas ist der Wolf zu einer Gefahr für Weidetiere geworden. Angesichts der steigenden Anzahl der Wolfspopulation und bereits heute 22.000 Exemplaren in Europa ist der absolut strengste Schutz nicht mehr gerechtfertigt. Auffällige Wölfe müssen auch entnommen werden dürfen. Die Staaten und Regionen brauchen mehr Instrumente, um die Wolfspopulation zum Schutz der Weidetiere wirksam zu managen und die traditionelle Weidewirtschaft zu schützen. Darum habe ich mich seit einiger Zeit – gemeinsam mit meiner Fraktion – für eine Herabstufung ausgesprochen – u.a. in einer gemeinsam erarbeiteten Resolution des EU-Parlaments. Die zuständigen nationalen Umweltminister müssen – auch in der Wallonie – jetzt schnell ihre Zustimmung zu dem Kommissionsvorschlag signalisieren“, verdeutlicht Arimont, der in Ostbelgien – u.a. bei einer Veranstaltung am 7. Juni in Weywertz – über die Thematik informiert hatte.

Ende November 2022 hatte das Europäische Parlament die EU-Kommission auf Betreiben der EVP-Fraktion in einer Resolution dazu aufgefordert, den bestehenden strengsten Schutzstatus des Wolfes zu senken und eine auf die Regionen zugeschnittene Bestandsregulierung zu ermöglichen. „Die EU-Kommission hatte in Reaktion auf unsere Resolution eine wissenschaftliche Datenerhebung begonnen, um den europaweiten Bestand der Wölfe zu prüfen. Dann hat sie diese Analyse um eine öffentliche Konsultation ausgeweitet. Die nun erhobenen Daten haben zu der Entscheidung geführt, den Rechtsrahmen zum Wolf zu aktualisieren“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete.

Damit der Änderungsvorschlag von der Europäischen Union auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vorgelegt werden kann, muss der Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden.