Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg neue EU-Fluggastrechte beschlossen. „Für Millionen Flugreisende bringen die neuen Fluggastrechte künftig spürbare Verbesserungen: weniger versteckte Kosten und klarere Regeln, wenn der Flug ausfällt oder sich verspätet“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont, der die neuen Regeln unterstützt hat.
„Wer einen Flug bucht, muss künftig von Anfang an gut darüber informiert werden, was im Ticket enthalten ist. Fluggesellschaften, Buchungsportale und Vergleichsportale müssen bereits zu Beginn der Buchung transparent ausweisen, welche Gepäckleistungen im Ticketpreis enthalten sind. So können Flugpreise verschiedener Anbieter leichter verglichen werden und Reisende erleben keine bösen Überraschungen erst kurz vor dem Abflug. Ein persönlicher Gegenstand wie ein kleiner Rucksack oder eine Handtasche ist künftig grundsätzlich ohne Aufpreis im Ticket enthalten“, erklärt Arimont. „Auch Familien profitieren: Kinder unter 14 Jahren müssen ohne zusätzliche Kosten neben ihrer Begleitperson sitzen können“, so Arimont weiter.
„Kommt es zu Verspätungen oder Flugausfällen, bleiben die bestehenden Entschädigungsansprüche erhalten und die Betreuungsleistungen werden künftig klarer geregelt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht weiterhin bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder wenn ein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird – je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken vorliegen. Bei Flugstörungen müssen Fluggesellschaften Reisende auch besser versorgen: Erfrischungen gibt es alle zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei Stunden und anschließend alle fünf Stunden – mit bis zu drei Mahlzeiten pro Tag. Wird eine Übernachtung notwendig, übernehmen Airlines grundsätzlich die Kosten für bis zu drei Nächte sowie den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft“, verdeutlicht der ostbelgische EU-Abgeordnete.
Ein besonders wichtiger Fortschritt ist die deutlich einfachere Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. „Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig innerhalb von vier Tagen nach Abschluss der Reise elektronisch über mögliche Entschädigungsansprüche informieren und erklären, wie diese geltend gemacht werden können. Dafür ist weder ein Kundenkonto noch die App der Fluggesellschaft erforderlich. Reisende haben dann künftig neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggesellschaften müssen innerhalb von 30 Tagen reagieren“.
Die Reform stärkt außerdem die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wird die notwendige Unterstützung am Flughafen nicht rechtzeitig erbracht und dadurch ein Flug verpasst, bestehen künftig ebenfalls Ansprüche auf Unterstützung und Entschädigung. Mobilitätshilfen und Assistenzhunde können ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden.
„Wer verreist, soll sich auf seine Rechte verlassen können. Die neuen Regeln schaffen mehr Fairness, mehr Transparenz und sorgen dafür, dass Reisende im Ernstfall schneller zu ihrem Recht kommen“, so der ostbelgische Europaabgeordnete abschließend.
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss die Einigung noch formell vom Rat der Europäischen Union bestätigt werden. Die neuen Vorschriften treten zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.