Wo auch immer der Verbraucher seine Ware in Europa kauft: Für ihn sollen überall die gleichen Rechte gelten. Und diese Rechte stärken wir im Vergleich zur heutigen Situation“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont zum Hintergrund seines heute im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments verabschiedeten Berichts über die neue EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Warenhandel. In seiner Überarbeitung des Richtlinienvorschlags fordert Arimont – Verhandlungsführer des EU-Parlaments in diesem Bereich – gleiche Regeln bei Verkäufen in ganz Europa sowie einen stärkeren Verbraucherschutz.

Wir wollen den Verbraucherschutz in vielen Ländern höher setzen. Die Frist für die so genannte Beweislastumkehr wollen wir beispielsweise verdoppeln. Das bedeutet konkret, dass ich, wenn ich zum Beispiel ein Handy kaufe, in Zukunft nicht mehr nur innerhalb der ersten sechs Monate eine Reparatur oder einen Ersatz einfordern kann, ohne dass ich etwas nachweisen muss, sondern von dieser Beweispflicht das ganze erste Jahr befreit bin. Nicht zuletzt soll es in Zukunft auch einfacher sein, von einem Verkauf zurückzutreten und sein Geld zurückzubekommen, wenn das Produkt fehlerhaft ist, entweder kurzfristig nach dem Kauf oder auch im Falle eines wiederkehrenden Schadens an der Ware. Schließlich nehmen wir den Hersteller stärker in die Pflicht: Derjenige, der angibt, dass sein Gerät ganze fünf Jahre hält, muss dies auch gegenüber dem Verbraucher direkt verantworten“, so Arimont zu den deutlichen Verbesserungen des Berichts.

Aber auch die Position des Händlers gegenüber den Herstellern der Waren wird gestärkt. „Mir war stets daran gelegen, ein ausgewogenes Gesetz zu erarbeiten, das sowohl für den Konsumenten als auch für den Händler positive Auswirkungen haben wird“, erklärt Arimont zum Ansatz seiner Arbeit. „Einheitliche Regeln in Europa beim Warenhandel bedeuten mehr Verbraucherschutz, was nicht nur gut für den Verbraucher ist, sondern auch den Gewerbetreibenden fördert und stärkt. Indem wir EU-weit gleiches Recht schaffen, schaffen wir Rechtssicherheit und Vertrauen. Diese Rechtssicherheit ist wichtig, damit sich auch der kleine Zwei-Mann-Betrieb in den grenzüberschreitenden Handel – online wie offline – hineintraut und dieser nicht maßgeblich durch Riesen wie Amazon und Co. kontrolliert wird“, fasst der Ostbelgier zusammen.

Der grundlegenden Forderung Arimonts, keinen Unterschied zwischen On- und Offlinehandel zu machen, war die Kommission im Vorfeld bereits nachgekommen: Der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags wurde auf den gesamten Warenhandel erweitert. „Die angestrebte Harmonisierung der Regeln – beim Online- und Offlinehandel – bietet für viele Länder einen deutlich besseren Verbraucherschutz. Wichtig ist auch, dass in keinem Land die bestehenden Garantiefristen herabgestuft werden“, betont Arimont.

Als Verhandlungsführer des Parlaments wird Arimont die Position des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Kommission und dem Ministerrat vertreten.