Beim Einkauf und Handel im Internet ist es aktuell noch durchaus möglich, dass einem als Kunden grenzüberschreitend Angebote vorenthalten werden, beispielsweise indem nur Kreditkarten aus einem bestimmten Mitgliedstaat akzeptiert oder Kunden zwingend auf den inländischen Online-Store umgeleitet werden. Mit diesen Einschränkungen aufgrund von Nationalität, Wohnort oder IP-Adresse, die auch viele ostbelgische Verbraucher betreffen, soll bald Schluss sein. Entsprechende neue Regeln wurden am Dienstag in Straßburg vom EU-Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet.

Bei Online-Anbietern wie Mediamarkt wird man beim Kauf eines Kühlschrankes derzeit z.B. von einer ausländischen Seite auf die Seite des Anbieters im Heimatland zurückgelenkt, auch wenn die dortigen Auswahl kleiner ist oder die Preise höher sind. Mit den neuen Regeln können Kunden wählen, von welcher Webseite sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden. Das ist ein wichtiger Fortschritt, der auch für die Bevölkerung der Grenzregion Vorteile bringt“; erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) zu den Neuerungen.

Betroffen sind von den aktuell noch bestehenden Sperrungen vor allem Verbraucher, die Haushaltswaren und Elektrogeräte im Internet kaufen. Eine Studie aus dem Jahr 2015 zeigt, dass 63 Prozent aller Internetseiten Geoblocking anwenden. Mit der neuen Verordnung werden diese Sperrung und die automatische Weiterleitung ohne vorherige Zustimmung des Kunden untersagt. Der Vorschlag enthält außerdem ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf die akzeptierten Zahlungsmethoden. Damit soll ein breiterer Zugang zu Waren (z.B. Haushaltsgeräte oder Elektronik), Hotelbuchungen, Autovermietungen oder Konzertkarten über die Grenzen hinweg sichergestellt werden.

Nicht betroffen von der Einigung sind die audiovisuellen Dienste wie Filme oder Streaming-Angebote. Für die Abschaffung des Geoblockings in diesem Bereich bedarf es rechtlich einer Anpassung des europäischen Urheberrechts. Innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften soll jedoch eine Erweiterung der Anwendung auf die so genannten audiovisuellen Inhalte geprüft werden.

Die neuen Vorschriften werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Ein Interview mit der ARD zum Thema finden Sie hier.