Heute hat das EU-Parlament seinen Forderungskatalog zur Umsetzung der so genannten Geoblocking-Verordnung final verabschiedet. Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont hatte sich in seiner Eigenschaft als Verhandlungsführer seiner Fraktion im Rechtsausschuss dafür eingesetzt, eine Ausnahmeregelung für sprachliche Minderheiten beim Geoblocking von Serien und Filmen in den Text zu integrieren. „Ich freue mich, dass nach dem Rechtsausschuss nun auch das Parlament in seiner Gesamtheit die so genannte ‚Ostbelgien-‘ bzw. ‚Südtirol-Klausel‘ unterstützt hat, mit der wir die EU-Kommission dazu auffordern, konkrete Lösungen vorzuschlagen, die Bürgern, die in Grenzregionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören, einen legalen Zugang zu unterschiedlichen katalogübergreifenden audiovisuellen Inhalten über Grenzen hinweg zu ermöglichen“, erklärt Arimont nach der heutigen Abstimmung.
Der ostbelgische EU-Abgeordnete hatte im Rechtsausschuss erfolgreich mit einer Stimme Mehrheit den Vorschlag durchgesetzt, Lizenzverträge für audiovisuelle Medien wie Filme, Serien oder Sportinhalte für Sprachgebiete bzw. klar definierbare sprachliche Minderheitengemeinschaften geltend zu machen, die dieselbe Sprache wie in den Nachbarländern sprechen. „In Ostbelgien wäre eine solche Lösung, wie auch in Südtirol, möglich, weil diese Regionen geografisch klar eingrenzbar sind. Diese Gebiete könnten lizenztechnisch dem direkt benachbarten Sprachraum zugerechnet werden“, verdeutlichte er. „Dass nun auch das gesamte Parlament sich – sogar mit großer Mehrheit (451 Ja-, 141-Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen) – für eine praktikable Lösung für Sprachminderheiten wie in Ostbelgien oder Südtirol ausspricht, ist ein Erfolg, denn der Druck der Lobbyisten, der großen Filmverleiher, Fernsehsender und Sportrechtevertreiber war vor der Abstimmung extrem groß. Die Abgeordneten wurden mit Aufrufen bombardiert, die Forderung nach einer Anpassung der aktuell bestehenden Regelung nicht zu unterstützen. Darum ist es schon eine kleine Sensation, dass diese Forderung nun Bestand hatte“, so Arimont weiter.
Es handelt sich bei dem Bericht, der vom EU-Parlament verabschiedet wurde, nicht um einen Gesetzesvorschlag, aber um einen Forderungskatalog, den das EU-Parlament in Bezug auf notwendige Änderungen der bestehenden Verordnung an die EU-Kommission richtet. Er ist demnach eine wichtige Etappe für eine Anpassung der bestehenden Rechtslage. „Wir erwarten, dass die Kommission bei einer anstehenden Revision der Geoblocking-Verordnung liefert. Nächstes Jahr wird die Kommission einen neuen Bewertungsbericht verfassen. Daher war es wichtig, die Position des Parlaments frühzeitig klar zu machen“, fasst Arimont zusammen.
Für sprachliche Minderheiten wie die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist die Sperrung von Filmen oder Serien in Mediatheken oder bei Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime oder Apple TV ein ständiges Ärgernis. Die aktuell geltende Geoblocking-Verordnung lässt diese Art der Sperrung bei audiovisuellen Inhalten noch zu. Das liegt darin begründet, dass Filmproduzenten ihre Lizenzen rein national – also zum Beispiel nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – verkaufen. Aufgrund dieser nationalen Lizenzen werden viele deutschsprachige Angebote in Belgien blockiert. Aktuell schützen die Nationalstaaten ihren jeweiligen Kultursektor vor einer Änderung dieser Handhabe, da die Finanzierung von Filmen, Serien oder Sportevents wesentlich über den Verkauf nationaler Lizenzen erfolgt.