Ab Frühjahr 2018 muss während des Urlaubs nicht mehr auf das Staffelfinale der neuen Lieblingsserie verzichtet werden: Kunden von bezahlten Online-Diensten wie Amazon Prime oder Netflix können dann auch bei Reisen im europäischen Ausland ihre Abonnements nutzen. Das EU-Parlament hat heute einen entsprechenden Gesetzestext in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedet. Somit fallen die lästigen Beschränkungen für Online-Abos bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten in naher Zukunft weg.
Bislang war die „Mitnahme“ oder „Portabilität“ des Online-Abos ins EU-Ausland oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch das sogenannte Geoblocking nicht möglich. Die neuen Regeln, die heute in Straßburg verabschiedet wurden, werden diese Beschränkungen für vorübergehende Auslandsaufenthalte beseitigen. Explizit gelten die neuen Regeln vor allem für kostenpflichtige Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify, Deezer usw. Aber auch Anbieter von kostenlosen Dienstleistungen werden die Möglichkeit haben, ihre Inhalte EU-weit übertragbar zu machen. Der Urheberrechtsschutz für Content-Hersteller bleibt bestehen, so dass die Urheber für den Inhalt, den sie produzieren, angemessen vergütet werden.
„Im Internet werden Verbrauchern noch viel zu oft Angebote vorenthalten. Im Falle von Online-Abos ist das besonders ärgerlich, schließlich wird ein Dienst eingeschränkt, für den man bereits gezahlt hat. Diese künstlichen Grenzen sollte es in einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt nicht geben. Durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Juni dieses Jahres wird die Nutzung von Online-Angeboten im Ausland bereits erschwinglicher. Ich begrüße daher diesen weiteren Schritt zur Umsetzung der digitalen Agenda der EU, die bestehende Grenzen im Internet beseitigen soll“, kommentiert der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP), der als Verhandlungsführer des EU-Parlaments für grenzüberschreitenden Online-Handel bedeutende Aspekte der digitalen Agenda mitverantwortet.