Das EU-Parlament hat heute in Straßburg eine wegweisende Gesetzgebung zur Regulierung der so genannten Künstlichen Intelligenz (KI) in Europa verabschiedet. „Als erster Kontinent setzen wir Europäer der KI einen spezifischen gesetzlichen Rahmen“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont, der im Rechtssauschuss mit an der Gesetzgebung gearbeitet hat. „Wir dürfen keine Angst vor KI haben, müssen aber ihre Risiken regulieren. Wir haben als Parlament klar gemacht, dass der Mensch immer im Mittelpunkt der Innovation stehen muss. Dafür haben wir Standards definiert, die auf unseren europäischen ethischen und demokratischen Werten beruhen. Wir müssen Leitplanken haben, um sicherzustellen, dass KI-Systeme wie ChatGPT verantwortungsbewusst entwickelt und eingesetzt werden“, so Arimont.

„Denn wir wollen keine chinesischen oder russischen Verhältnisse bei uns in Europa. Das garantiert zwar schon die Charta der Grundrechte, die alle EU-Mitgliedstaaten unterschrieben haben, aber diese muss immer wieder ganz konkret in Gesetze gegossen werden. So verbietet dieses Gesetz in Zukunft u.a. KI-Anwendungen zur biometrischen Kategorisierung, das Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder KI-Anwendungen, die menschliche Emotionen analysieren oder Verhalten manipulieren. KI-Systeme zum ‚social scoring‘, wie es in China zum Einsatz kommt, um eine Bewertung des sozialen Verhaltens seiner Bürger vorzunehmen, werden in Europa klar verboten sein. Da es immer schwieriger wird, künstliche oder manipulierte audiovisuelle Medien – so genannte Deepfakes – online zu erkennen, müssen auch solche Inhalte künftig eindeutig gekennzeichnet werden“, verdeutlicht der ostbelgische EU-Abgeordnete.

In sehr spezifischen Fällen kann KI aber auch sinnvoll eingesetzt werden, z.B. in der Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung. „Darum haben wir uns beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Polizei in ganz bestimmten und klar definierten Ausnahmesituationen KI zur Gesichtserkennung einsetzen darf, etwa bei der Suche nach vermissten Kindern oder bei der Verhinderung eines drohenden Terroranschlags. Jede derartige Verwendung unterliegt dann aber einer klaren zeitlichen Eingrenzung und der strikten Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie einer vorherigen gerichtlichen Genehmigung“, erklärt Arimont.

Das Thema KI wird am 2. April ab 20.00 Uhr auch bei dem CSP-Themenabend „Künstliche Intelligenz im Klassenzimmer: Zwischen Herausforderung und Chance“ (Kino Corso, Sankt Vith) im Mittelpunkt stehen. Dort wird u.a. der EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU-EVP), Verhandlungsführer des Rechtsausschusses für das KI-Gesetz, auf den Einsatz von KI im Bildungswesen und den neuen gesetzlichen Rahmen auf europäischer Ebene eingehen.