Der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) ist zum Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für den Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels ernannt worden. Damit ist der Ostbelgier für eine der politischen Prioritäten der EU in dieser Legislaturperiode verantwortlich: die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes in Europa. Die EU möchte im Bereich des Online-Handels u.a. die Potentiale für Verbraucher und Händler in Europa verbessern. Aktuell scheitert dies noch an den Unterschieden zwischen den nationalen Gesetzgebungen, beispielsweise hinsichtlich der Erstattung bei Lieferung eines falschen oder beschädigten Produkts, oder der Reparatur und des Umtausches mangelhafter Ware. 

Gerade im Grenzbereich sind die Unterschiede zwischen den Ländern – was etwa das Rückgaberecht von Waren oder die Beendigung von Verträgen angeht – oftmals verwirrend. Hier kann Unternehmern und Verbrauchern das Leben durch eine angepasste europäische Gesetzgebung leichter gemacht und das Potential des Binnenmarktes besser ausgeschöpft werden“, erklärt Arimont, Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, zu seiner Berufung als Berichterstatter.

Im Rahmen ihrer so genannten „Digitalen Agenda“ schlägt die EU eine Reihe von Gesetzgebungsmaßnahmen vor, die u.a. den Online-Handel mit Waren und digitalen Inhalten, die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Angeboten, die Verbreitung der Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnik oder die Abschaffung des so genannten Geoblockings betreffen. Durch einen reibungslos funktionierenden digitalen Binnenmarkt sollen laut EU-Kommission jährlich rund 415 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden können. Arimont wird sich in diesem Rahmen für die Richtlinie für den Online-Verkauf von Waren verantwortlich zeichnen und ist damit auch stark in die übrigen Gesetzgebungsvorhaben zur „Digitalen Agenda“ eingebunden. Durch die neue Richtlinie für den Online-Verkauf von Waren sollen die wichtigsten Regeln für Online-Handel im Bereich des Vertragsrechts und des Verbraucherschutzes grundlegend angepasst und harmonisiert werden. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen werden folglich nicht nur Online-Riesen wie Amazon betreffen, sondern auch Einzelhändler, die ihre Waren vermehrt im Internet anbieten.

Eine europäische Harmonisierung der bestehenden nationalen Regelungen erscheint sinnvoll: Nur zwölf Prozent der Einzelhändler in der EU verkaufen online an Kunden in andere EU-Länder, während mehr als dreimal so viele das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen. Auch nur 15 Prozent der Verbraucher in der EU kaufen online in anderen EU-Ländern ein, während fast dreimal so viele das Internet für Käufe im eigenen Land nutzen. Die fehlende Harmonisierung der Verbraucherschutzrechte und des Vertragsrechts führt beim grenzüberschreitenden Online-Kauf noch oft zu vertragsrechtlichen Hindernissen: Liegt beispielsweise ein Defekt vor, muss der Verbraucher dem Verkäufer die Mängel in einigen Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, damit dieser ihn entschädigen kann. Andere EU-Länder haben wiederum keine Meldepflicht.

Sowohl für Verbraucher wie für Unternehmen, die das Potential eines europäischen Binnenmarktes nutzen möchten, kann eine Harmonisierung deutliche Vorteile bringen – insbesondere für Betriebe und Verbraucher im Grenzbereich, die ständig in Kontakt mit ausländischen Kunden und Unternehmen stehen. Allerdings ist bei der Harmonisierung innerhalb Europas darauf zu achten, dass die vorgesehenen Regeln den klassischen Offline-Einzelhandel nicht benachteiligen, sondern dass ein gerechter und kohärenter Rechtsrahmen für Verbraucher und Unternehmer online wie offline entsteht. Wenn sich ein Verbraucher beispielsweise ein Handy kauft, sollten im Internet wie im Einzelhandel die gleichen Rechte und Pflichten gelten – und das überall in Europa“, so Arimont abschließend.

Als Verhandlungsführer wird Arimont maßgeblich an der Erarbeitung der Richtlinie mitwirken und die Position des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Kommission und dem Ministerrat vertreten.