Am 10. November fand im Europäischen Parlament in Brüssel auf Initiative des ostbelgischen Europaabgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) eine Fachkonferenz mit dem Titel „Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel – Hin zu einem funktionierenden Rechtsrahmen“ statt. Hintergrund der Konferenz ist das Vorhaben der EU-Kommission, eine einheitliche europäische Regelung für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf pflanzlicher Basis zu erarbeiten. Der Europaabgeordnete war bei seiner Runde durch die ostbelgischen Betriebe von dem Elsenborner Unternehmen Ortis darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der pflanzlichen Nahrungsergänzungsstoffe durch die so genannte Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2007 eine Reihe rechtlicher Unsicherheiten für den Sektor entstanden waren.

An der Konferenz nahmen – neben Europaabgeordneten verschiedener Fraktionen – der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis sowie Michel Horn, Ortis-Geschäftsführer und Vorsitzender der „European Federation of Associations of Health Products Manufacturers“ teil.

In der Anhörungsphase – also noch vor der Niederschrift eines Gesetzesvorschlags – ist es wichtig, die Kommission für die Probleme insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Sektor zu sensibilisieren. Nachdem der zuständige Kommissar im letzten Jahr bereits bei Ortis in Elsenborn zu Besuch war, haben wir die heutige Fachkonferenz dazu genutzt, nochmals auf die für KMU einengenden bürokratischen Vorgaben und Rechtsunsicherheiten hinzuweisen. Wir wollen deutlich machen, dass die Entwicklung und Herstellung dieser Mittel auch morgen noch durch Familienunternehmen wie Ortis gewährleistet werden können. Ansonsten wird dieses Feld den großen Pharmakonzernen überlassen. Das wäre auch für den Wirtschaftsstandort Ostbelgien ein Problem“, erklärte Arimont zum Hintergrund der Veranstaltung.

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Kommissar Andriukaitis verkündete bei dieser Gelegenheit, dass in Kürze eine öffentliche Konsultation  gestartet werde. Diese soll im Vorfeld dazu beitragen, ausstehende Präzisierungen bezüglich der Bewertungskriterien für pflanzliche Inhaltsstoffe vorzubereiten und Rechtssicherheit zu schaffen – dies durchaus im Sinne vieler kleiner und mittlerer Unternehmen.

Hintergrund:

Von der so genannten Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2007, die u.a. die Bewerbung einer Vielzahl von Lebensmitteln mit ungeprüften gesundheitsbezogenen Angaben reguliert, sind auch Unternehmen betroffen, die wie das Elsenborner Unternehmen Ortis pflanzliche Inhaltsstoffe verarbeiten und sich auf deren traditionellen Gebrauch berufen. Beim traditionellen Gebrauch eines pflanzlichen Inhaltsstoffs ist der Grundgedanke, dass sich dessen Wirksamkeit aufgrund seines langjährigen bzw. überlieferten medizinischen Nutzens ergibt.

Viele kleine und mittlere Unternehmen, die diesen traditionellen Ansatz im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel verfolgen, sehen sich dem Risiko ausgesetzt, dass sie ihre Erzeugnisse nicht mehr vermarkten können, obschon der Nutzen der pflanzlichen Stoffe bereits durch unabhängige Forschungsgruppen nachgewiesen wurde. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA verlangt nämlich eigene unabhängige Studien, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oftmals unbezahlbar sind. Das beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere für die betroffenen rund 10.000 kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Europa. Die Kommission hatte aus diesem Grund die Prüfungen im Jahr 2010 eingestellt und wertet seitdem aus, ob die Bewertungskriterien für pflanzliche Inhaltsstoffe angepasst werden sollten.

Vor dem Hintergrund dieses regulatorischen Stillstands und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit für die Hersteller soll ein eigenes Statut für gesundheitsfördernde pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel geschaffen werden. Der Sektor braucht klare Kategorien, die bislang lediglich für Nahrungsmittel und Arzneimittel bestehen.