Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) hat dem für den digitalen Binnenmarkt zuständigen Kommissar Andrus Ansip in den vergangenen Monaten mehrfach deutlich zu verstehen gegeben, dass eine Roaming-Sonderregelung in keinem Fall die Einwohner von Grenzregionen treffen dürfe. Seine Forderung ist offenbar nicht auf taube Ohren gestoßen: In dem am 5. September von der EU-Kommission vorgestellten Entwurf für eine Regelung der Roaming-Gebühren ab Juni 2017 ist eine Ausnahme für Grenzpendler und Bewohner von Grenzregionen von einer 90-tägigen Obergrenze fürs Telefonieren und Surfen im Ausland vorgesehen. „Das ist ein Erfolg für Grenzregionen wie Ostbelgien, die besonders stark von den Zusatzkosten durch Roaming betroffen sind“, betont Arimont. Grund zur Kritik an dem Kommissionsvorschlag gibt es laut Arimont dennoch zu genüge.

Weil Sonderregelungen – die so genannte „fair use policy“ – für Mobilfunkbetreiber auch nach dem 17. Juni 2017 möglich sein sollen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren als nur bei gelegentlichen Reisen, hatte Arimont im Europäischen Parlament immer wieder zur Wachsamkeit im Sinne der Grenzregionen aufgerufen. Gemeinsam mit seinen Kollegen aus der Arbeitsgruppe Euregio Maas-Rhein hatte Arimont den zuständigen Kommissar Ansip wiederholt in Schreiben dazu aufgefordert, dass solche Sonderregelungen in keinem Fall die Einwohner von Grenzregionen treffen dürften. Die Kommission kam dieser Forderung nun nach. In dem Regulierungsentwurf heißt es vielversprechend: „Frontier workers who commute across a border every day for work, and inhabitants of border areas spending part of the day in the neighbouring Member State on a regular basis are travelling abroad periodically and should not be regarded as making abusive or anomalous use of regulated retail roaming services. Such customers should be able to use such services at the applicable domestic price for any period of time in any one day.
 
Kritisch sieht der ostbelgische Europaabgeordnete jedoch die in dem Entwurf vorgesehene Regelung, dass Handynutzer, die nicht aus einer Grenzregion kommen, im EU-Ausland künftig nur 90 Tage pro Jahr ohne Zusatzkosten telefonieren und im Internet surfen können sollen. Nach den 90 Tagen soll eine Obergrenze für Roaming-Aufschläge von 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte gelten. „Einerseits ist es ein Erfolg, dass der Kommissar die Forderung nach einer Ausnahme der Grenzbevölkerung tatsächlich aufgenommen hat. Andererseits ist die Beschränkung auf 90 Tage für die Handynutzer außerhalb der Grenzregionen eine herbe Enttäuschung. Mit dem Beschluss zum definitiven Ende der Roaming-Gebühren ab Juni 2017 hatte das Parlament eben auch genau das im Sinne – ein definitives Ende und kein Ende für nur 90 Tage. Die künstlichen Grenzen bei der Telekommunikation müssen in einem funktionierenden Binnenmarkt ganz generell der Vergangenheit angehören. Die Gewinne der nationalen Telekommunikationsanbieter dürfen nicht wichtiger erachtet werden, als die Interessen der Verbraucher in Europa“, so Arimont abschließend.

Die Schreiben der EU-Abgeordneten der Arbeitsgruppe Euregio Maas-Rhein im Europäischen Parlament an Andrus Ansip, Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, finden Sie hier:
Schreiben vom 26. November 2015 / Schreiben vom 28. April 2016

Das Video des Redebeitrags zur Abschaffung der Roaming-Gebühren gibt’s hier.