Die Kurzfristigkeit der Annullierung tausender Flüge durch Ryanair ist eine Frechheit. Die Passagiere müssen jetzt ihre Rechte einfordern. Für die entstandenen Kosten muss Ryanair zahlen. Die Freiheit über den Wolken mag grenzenlos sein, aber der Unverschämtheit einer solchen Planung müssen Grenzen gesetzt werden. Wenn möglichst viele Passagiere ihre Rechte geltend machen, verhindern wir, dass solche Dinge in Zukunft wieder passieren“ – so die Worte des ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) anlässlich einer Debatte im Europäischen Parlament zu den jüngsten Massenannullierungen durch die irische Billig-Fluglinie Ryanair.

Arimont betonte in seinem Redebeitrag, dass die Reisepläne von rund 700.000 Passagieren ruiniert worden seien. Er wies darauf hin, dass die Passagiere durch die bestehenden Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung abgesichert seien und rief diese dazu auf, von ihrem Recht konsequent Gebrauch zu machen. Neben einer Rückerstattung des Flugpreises oder einer Umbuchung haben Fluggäste Anspruch auf die Erstattung von Hotel- oder Transferkosten und Entschädigungen, wenn der Flug kurzfristig abgesagt wurde.

Die Abgeordneten kritisierten bei der Debatte in Straßburg u.a., dass Ryanair ihre Kunden über ihre Rechte auf Entschädigung im Unklaren gelassen hatte. Die EU-Abgeordneten forderten die Kommission dazu auf, Sanktionen zu prüfen und die Geschäftspraktiken der Fluglinie zu untersuchen. Kritik wurde auch an der zuständigen nationalen Überwachungsbehörde in Irland geübt. Die EU-Abgeordneten machten deutlich, dass der EU-Kommission durch eine Reform der bestehenden Verordnung mehr Handhabe gegeben werden müsse. Eine solche Novellierung wird durch den Rat der Mitgliedstaaten derzeit noch blockiert. Aktuell sind es die nationalen Aufsichtsbehörden, die über die Einhaltung der Rechte wachen.

Die zuständige Verkehrskommissarin Bulc betonte ihrerseits, dass sie sich dafür einsetzen werde, dass Ryanair die bestehenden Passagierrechte achte. Daher habe sich die Kommission bereits mit konkreten Fragen und Aufforderungen an die Fluggesellschaft gewendet. Passagiere müssten über ihre Rechte informiert und ein Beschwerdeverfahren unkompliziert eingeleitet werden können.

Für weitere Infos: Europahaus Ostbelgien: Tel: +32 (0)87 653 451. E-Mail: arimont@europahaus.be  

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