Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont hat sich in einem Schreiben an die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, gewandt, um einer möglichen Vereinheitlichung der Vorgaben für Stammzellenspenden in ganz Europa nachzugehen. „In den Mitgliedstaaten der EU gibt es vielfach verschiedene Register, in die sich ein potentieller Stammzellenspender eintragen lassen kann, um krebskranken Menschen eine Heilungschance zu eröffnen. Zwar spielt es keine Rolle, in welchem Land man für die Stammzellenspende registriert wird, da im Falle einer Anfrage für einen passenden Spender weltweit nachgesehen wird. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Eintragung in die jeweiligen Register“, erklärt Arimont zum Hintergrund.

Bei der DKMS in Deutschland kann man sich beispielsweise bis 55 Jahre registrieren lassen und bis 60 Jahre spenden. Andere Register haben andere Altersgrenzen – auch in Deutschland. Beim Roten Kreuz in Belgien ist das Alter für die Registrierung auf 40 Jahre begrenzt, Spenden sind jedoch ebenfalls bis 60 Jahre möglich. Zudem sind belgische Spender für eine Registrierung beim deutschen DKMS aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland ausgeschlossen. In seinem Schreiben an die Kommissarin möchte Arimont daher wissen, ob eine Harmonisierung der jeweiligen Altersgrenze für alle Register innerhalb der EU sinnvoll wäre, um die potentiellen Spender in allen Mitgliedstaaten gleich zu behandeln. Zudem fordert Arimont, dass sich potentielle Spender aus einem Mitgliedstaat generell auch in einem anderen Mitgliedstaat freiwillig registrieren lassen können, u.a. um zu erreichen, dass sich Menschen dort als Spender eintragen lassen können, wenn ihnen dies im eigenen Land aufgrund der dort geltenden niedrigeren Altersgrenze verwehrt wird.

„Die EU-Kommission hat Anfang des Monats ihren Aktionsplan zur Krebsbekämpfung lanciert. In diesem Rahmen sollte sie der Frage nachgehen, wie vermieden werden kann, dass mögliche Spender ausgeschlossen werden – beispielsweise durch das Verbot einer Eintragung in ein Register im benachbarten Mitgliedstaat“, so Arimont abschließend.

Das Schreiben an die Kommissarin finden Sie hier.