Heute ist die Gesetzesreform für bessere Verbraucherschutzvorschriften in Europa im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments in Brüssel verabschiedet worden. Als Verhandlungsführer seiner Fraktion schrieb der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont maßgeblich an der Reform mit. Zu den bedeutenden Neuerungen zählen mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Plattformen wie Amazon und Google sowie die Bekämpfung unterschiedlicher Qualitäten von Produkten innerhalb der EU. „Die Reform der europäischen Verbraucherrechte war notwendig, um sie an die Digitalisierung des Handels anzupassen und die Verbraucher vor irreführenden Praktiken auf den großen Internetplattformen wie Amazon, Google und Co. zu schützen“, so Arimont.

Oftmals werden Produkte auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder auf Suchmaschinen wie Google deutlich sichtbarer als andere platziert, weil ein Unternehmen hierfür bezahlt hat. „Wir wollen, dass der Verbraucher sofort erkennt, dass für eine gute Platzierung bezahlt wurde. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass dieses Produkt aufgrund seiner Qualität oder Beliebtheit derart gut sichtbar ist“, sagt Arimont.

Ebenfalls täuschend ist die Praktik, unechte Bewertungen für ein Produkt anzugeben, um dieses besonders zu empfehlen. „Wenn ein Produkt auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder Booking.com als toll angepriesen wird, bedeutet das nicht, dass es sich um echte Erfahrungsberichte handelt. Verkaufsplattformen stehen in Zukunft in einer viel stärkeren Verantwortung, gegen falsche Bewertungen vorzugehen. Tun sie dies nicht, drohen spürbare Strafen“, erklärt Arimont zum Hintergrund der Gesetzesinitiative.

Des Weiteren geht das Parlament gegen die unterschiedliche Qualität von Produkten innerhalb der EU vor. Ein prominentes Beispiel sind die Fischstäbchen: Je nachdem, ob man sie in einem west- oder osteuropäischen Land kauft, variiert deren Qualität (u.a. gemessen an der Höhe des tatsächlichen Fischgehalts) – dies, obschon sie unter der gleichen Marke und Verpackung verkauft werden. „Diese unterschiedliche Qualität darf es in einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt nicht geben. Europa muss dafür sorgen, dass es keine Verbraucher zweiter Klasse gibt“, macht Arimont deutlich.

Zufrieden zeigt sich Arimont mit dem Erhalt des Rechts auf Rückgabe auch beim Online-Einkauf: „Die Kommission wollte das Rückgabe-Recht für den Online-Einkauf ursprünglich abschwächen, doch das war für uns als Parlament völlig inakzeptabel. Wenn ich mir zum Beispiel ein Handy online kaufe und es mir nicht gefällt, möchte ich es in jedem Fall zurückgeben können. Es gilt also auch in Zukunft für den Online-Einkauf die 14-Tage-Frist, um den Einkauf zurückzugeben. Das Parlament wird bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission darauf beharren, dieses bestbekannte aller Verbraucherrechte zu schützen.