In einer parlamentarischen Frage an die EU-Kommission erkundigt sich der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) nach der Vereinbarkeit des Abkommens zwischen der Föderalregierung und Electrabel rund um die Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 mit bestehendem EU-Recht. Der belgische Staatsrat hatte die Vereinbarung im Vorfeld kritisch beurteilt. Er gab u.a. zu bedenken, dass die zwischen Electrabel und der belgischen Föderalregierung ausgehandelten Garantien als illegale Staatshilfen angesehen werden könnten. Die Übernahme wirtschaftlicher Risiken des Betreibers durch den Staat würde gegen geltendes EU-Recht bezüglich der Staatshilfen verstoßen.

Im Detail geht der Staatsrat auf die Rahmenvereinbarung zu den Abgaben ein, die Electrabel in dem  Zeitraum der Verlängerung (zehn Jahre) entrichten muss, sowie auf die Vereinbarungen zu den Garantien, die der belgische Staat im Fall einer vorzeitigen Abschaltung der Reaktoren macht.

Der ostbelgische EU-Abgeordnete konfrontiert die EU-Kommission nun mit der Frage, ob in diesen konkreten Fällen ein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen des Wettbewerbsrechts in Bezug auf illegale Staatshilfe vorliegt.