In einer parlamentarischen Frage an die EU-Kommission hatte sich der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) vor einigen Wochen nach der Vereinbarkeit des Abkommens zwischen der belgischen Föderalregierung und dem Energieunternehmen Electrabel zur Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 mit bestehendem EU-Recht erkundigt. Die Kommission richtete nun in einem Schreiben 18 kritische Fragen an die Föderalregierung.

U.a. der belgische Staatsrat hatte die Vereinbarung zwischen der belgischen Föderalregierung und Electrabel im Vorfeld kritisch beurteilt. Er gab zu bedenken, dass die ausgehandelten Garantien als illegale Staatshilfen angesehen werden könnten. Die Übernahme wirtschaftlicher Risiken des Betreibers durch den Staat würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Darauf hatte auch Arimont in seiner parlamentarischen Anfrage verwiesen.
 
Die EU-Kommission greift diesen Punkt auf und befragt die Föderalregierung nach den Garantien, die der belgische Staat dem Energieunternehmen im Fall einer vorzeitigen Abschaltung der Reaktoren gemacht hat. Darüber hinaus stellt die Kommission die Frage, weshalb die Reaktoren Doel 1 und 2 um zehn Jahre verlängert wurden, obschon auch die Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 – bekannt aufgrund zahlreicher Risse in ihren Reaktordruckbehältern – wieder ans Netz gingen.
 
Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont betont die Bedeutung einer kritischen Herangehensweise seitens der Kommission, die als Wächterin über die EU-Bestimmungen zum Wettbewerbsrechts fungiert. „Die zuständige Kommissarin Vestager hat in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie Praktiken wie illegale Steuerabsprachen mit Großkonzernen konsequent angeht und auch vor entsprechenden Strafen nicht zurückschreckt“, so Arimont.
 
Die Föderalregierung hat nach Empfang des Schreibens 20 Arbeitstage Zeit, die Fragen zu beantworten.

Das Schreiben der Kommission finden Sie hier.

Die Frage an die Kommission finden Sie hier.

Die Antwort der Kommission finden Sie hier.