Gestern Abend wurden die Vorschläge des ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont in Bezug auf die Reform der so genannten Produkthaftungsrichtlinie mit großer Mehrheit (33 Ja-, 2 Nein-Stimmen) in den zuständigen Rechts- und Binnenmarktausschüssen des EU-Parlaments angenommen. Pascal Arimont ist Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Neufassung der Richtlinie, auf deren Grundlage Verbraucher in ganz Europa Entschädigung für Schäden verlangen können, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Beide Ausschüsse gaben auch ihr grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten (der sogenannte Trilog).
„Aktuell regelt eine Richtlinie aus dem Jahr 1985, welche Haftung Hersteller im Falle eines fehlerhaften Produkts übernehmen müssen. Wir wollen diese Vorgaben im Sinne der Verbraucher und der Hersteller modernisieren, denn seit 1985 hat sich einiges getan. So spielen u.a. Software und die Künstliche Intelligenz in sehr vielen neuen Produkten, aber auch als eigenständige Produkte, eine immer wichtigere Rolle. Darum galt es, zu klären, wer haften muss, wenn z.B. ein mit Software betriebener Putz- oder Rasenmäherroboter zu Schäden führt. Gleiches gilt für Produkte aus der ‚Kreislaufwirtschaft‘, die immer wieder recycelt oder neu aufbereitet werden, wie dies z.B. bei generalüberholten Handys der Fall ist. Auch hier brauchen wir Rechtssicherheit. Wir haben die Vorschriften daher so überarbeitet, dass die Verbraucher bei modernen Produkten, die u.a. durch Software betrieben werden, ebenfalls geschützt werden. Auch hier muss es grundsätzlich so sein, dass ein fehlerhaftes Produkt, das Schäden verursacht, zu einem gerechten Schadensersatz führt“, so Arimont.
„Bei den Verhandlungen habe ich insbesondere Wert daraufgelegt, das richtige Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und Umsetzbarkeit für die Hersteller zu finden. Schließlich wird die Reform dieser Richtlinie im Alltag zu sehr konkreten Veränderungen führen. Denn die Richtlinie wird alle Produkte betreffen – vom Gartenstuhl bis hin zum modernen IT-Gerät, sowie eigenständige Apps und KI. Durch die Aufnahme von Software und Künstliche Intelligenz in den Anwendungsbereich der Richtlinie entstehen neue Vorgaben, die den Verbraucherschutz in Europa stark modernisieren. Bei alledem dürfen wir bei Haftungsfragen nicht aus den Augen verlieren, dass auch Kleinstunternehmen die Vorgaben in Zukunft umsetzen müssen. Diese Balance haben wir mit dem jetzt vorliegenden Text erreicht“, macht der ostbelgische EU-Abgeordnete deutlich.
Nach der Abstimmung in den zuständigen Rechts- und Binnenmarktausschüssen ist der Weg frei für die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die am 23. Oktober beginnen werden. Arimont wird diese Verhandlungen für das EU-Parlament führen.