Nach dem Prinzip ‚gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ schafft die EU neue Regeln, die im Kampf gegen das Sozialdumping in Europa bitter nötig waren. Die Reform der Entsenderichtlinie geht ein altbekanntes Problem an: Der polnische Bauarbeiter, der über lange Zeit auf einer belgischen Baustelle zu deutlich weniger Kosten als ein belgischer Bauarbeiter eingesetzt wird, und so zu einem ungleichen Wettbewerb führt. Das ist vor allem für Belgien ein Problem. Im Jahr 2016 kamen bei uns im Land rund 185.000 so genannte entsandte Arbeitnehmer zum Einsatz – der Großteil davon im Bausektor. Durch die neuen Regeln sollen die entsandten Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Arbeit in Bezug auf ihre Entlohnung unter dieselben Bedingungen fallen wie die lokalen Arbeitnehmer. Dazu gehört, dass die Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten nicht mehr vom Lohn der entsandten Arbeitnehmer abgezogen werden dürfen. Das schafft mehr Gerechtigkeit für die Arbeitnehmer und einen faireren Wettbewerb für unsere Unternehmen“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont nach der Abstimmung zur Reform der so genannten Entsenderichtlinie, die heute mehrheitlich von den Abgeordneten in Straßburg angenommen wurde.

Nach langen Verhandlungen war es Ende letzten Jahres bezüglich der Reform endlich zu einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten gekommen. Großer Widerstand kam dabei vor allem aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten, die sogar einen Rückzug des Reformvorschlags forderten. Wir brauchen diese Reform aber, denn vor allem die westeuropäischen Staaten müssen dem Problem des Sozialdumpings wirksamer begegnen können als bisher“, macht Arimont deutlich. „Positiv ist auch, dass die Dauer der maximalen Entsendung kürzer als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen wurde. So wird die maximale Entsendungsdauer auf zwölf Monate festgelegt, wobei dieser Zeitraum um sechs Monate verlängert werden kann. Danach kommen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes zur Anwendung. Die Kommission hatte ursprünglich eine maximale Dauer von 24 Monaten vorgesehen“, so Arimont.

Alle Unterschiede werden allerdings nicht aufgehoben. „Entsandte Arbeitnehmer bleiben weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des Herkunftslandes angeschlossen“, erklärt Arimont. „Eine weitere Ausnahme ist die, dass der Transportsektor bis zur Einigung auf eine spezifische Gesetzgebung, die aktuell noch verhandelt wird, von der Reform ausgeschlossen ist. Auch hier brauchen wir aber dringend neue und ehrgeizige Regeln“, so Arimont weiter.

Wichtig bleibt, und das sieht die Reform ebenfalls vor, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrug verstärkt wird. Konsequente Kontrollen zur Durchsetzung der Regeln in den Mitgliedstaaten – daran hat es bislang zu oft gefehlt. Dafür muss den Inspektionsdiensten von den Mitgliedstaaten das nötige Budget zur Verfügung gestellt werden. Denn das beste Gesetz gegen Sozialdumping nutzt nichts, wenn das Geld für die Kontrollen zwecks Durchsetzung dieser Regeln fehlt“, so Arimont abschließend.