Können kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Herstellung von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln in Zukunft bestehen?“ – auf Initiative des ostbelgischen Europaabgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) findet zu dieser Thematik am 9. November 2016 ab 15.00 Uhr im Europäischen Parlament in Brüssel eine Fachkonferenz statt. Hintergrund der Tagung mit dem Titel „Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel – Hin zu einem funktionierenden Rechtsrahmen“ ist das Vorhaben der EU-Kommission, eine einheitliche europäische Regelung für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf pflanzlicher Basis zu erarbeiten.

Der Europaabgeordnete war bei seiner Runde durch die ostbelgischen Betriebe von dem Elsenborner Unternehmen Ortis darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der pflanzlichen Nahrungsergänzungsstoffe durch die so genannte Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2007 eine Reihe rechtlicher Unsicherheiten für den Sektor entstanden waren.

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Wir wollen die EU-Parlamentarier und den zuständigen EU-Kommissar auf die Besonderheiten und bewährten Praktiken des für den Wirtschaftsstandort Ostbelgien wichtigen Sektors der pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel hinweisen. Zum Schutz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa muss die Entwicklung und Herstellung dieser Mittel auch morgen noch durch Familienunternehmen wie Ortis gewährleistet werden können. Ansonsten wird dieses Feld den großen Pharmakonzernen überlassen“, erklärt Pascal Arimont zum Hintergrund der Veranstaltung.

An der Veranstaltung teilnehmen wird – neben Europaabgeordneten verschiedener Fraktionen – der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis sowie Michael Horn, Ortis-Geschäftsführer und Vorsitzender der „European Federation of Associations of Health Products Manufacturers“. Der Kommissar hatte bereits im vergangenen Jahr das ostbelgische Traditionsunternehmen Ortis in Elsenborn besucht.

Die betreffende Health-Claims-Verordnung wurde ebenfalls im Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Parlaments der DG thematisiert. Aus diesem Grund sind die Ausschussmitglieder des PDG ebenfalls zu der Veranstaltung eingeladen.

Hintergrund:

Von der so genannten Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2007, die u.a. die Bewerbung einer Vielzahl von Lebensmitteln mit ungeprüften gesundheitsbezogenen Angaben reguliert, sind auch Unternehmen betroffen, die wie das Elsenborner Unternehmen Ortis pflanzliche Inhaltsstoffe verarbeiten und sich auf deren traditionellen Gebrauch berufen. Beim traditionellen Gebrauch eines pflanzlichen Inhaltsstoffs ist der Grundgedanke, dass sich dessen Wirksamkeit aufgrund seines langjährigen bzw. überlieferten medizinischen Nutzens ergibt.

Viele kleine und mittlere Unternehmen, die diesen traditionellen Ansatz im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel verfolgen, sehen sich dem Risiko ausgesetzt, dass sie ihre Erzeugnisse nicht mehr vermarkten können, obschon der Nutzen der pflanzlichen Stoffe bereits durch unabhängige Forschungsgruppen nachgewiesen wurde. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA verlangt nämlich eigene unabhängige Studien, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oftmals unbezahlbar sind. Das beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere für die betroffenen rund 10.000 kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Europa. Die Kommission hatte aus diesem Grund die Prüfungen im Jahr 2010 eingestellt und wertet seitdem aus, ob die Bewertungskriterien für pflanzliche Inhaltsstoffe angepasst werden sollten.

Vor dem Hintergrund dieses regulatorischen Stillstands und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit für die Hersteller soll ein eigenes Statut für gesundheitsfördernde pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel geschaffen werden. Der Sektor braucht klare Kategorien, die bislang lediglich für Nahrungsmittel und Arzneimittel bestehen.